VTGA-Forderungen für Bestandsverträge

Der Verband der Technischen Gebäudeausrüster hat Vorschläge ausgearbeitet, wie mit dem Corona-Problemen in bestehenden Verträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern umgegangen werden soll.

Der VTGA hat in einem 15-seitigen Positionspapier konkrete Maßnahmen ausgearbeitet, wie bestehende Verträgen durch Abschluss ergänzender Vereinbarungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern ergänzt werden sollen.

Building Times bringt die Ideen im Originalwortlaut:

–  Fortschreibung SiGe Plan und gemeinsame Definition von Schutzmaßnahmen (Masken,Container, Sanitätscontainer, Desinfektionsmöglichkeiten, Einbahnsysteme auf der Baustelle, Zutrittssysteme);

– Fortschreibung von Terminplänen; kurzfristige Übergangsterminpläne für Bereiche/Sektoren/Arbeitsabläufe;

–  Gemeinsame Definition erforderlicher Maßnahmen zu effizienten Abläufen auf der Baustelle (Schichtbetrieb, gestaffelter Zutritt von Partien; Identifikation von Leistungen, die unter Einhaltung der Sicherheitsabstände erbracht werden können, Vorziehen von Planungsleistungen);

– Festlegung eines gemeinsamen Dokumentationsstandards zur Dokumentation von COVID 19 bedingten Erschwernissen und Mehraufwänden (BTB, gemeinsame „Beweissicherung“ durch Begehung und gemeinsame Fotodokumentation, Dokumentation der Erschwernis anhand von Mustertagesablauf);

– Organisations- und Koordinationsverantwortung für Steuerung des Bauablaufs unter COVID 19 Bedingungen bei ÖBA/PS; Mitwirkungspflicht AN (anders: GU-Vertrag);

– Rasche Abwicklung von COVID 19-Mehrkostenforderungen nach einvernehmlich definierten Methoden (Pauschalierung Produktivitätsverluste, Bildung neuer zeitabhängiger Erschwernispositionen) unter Einbeziehung eines Schlichters mit dem Ziel einer
angemessenen Regelung zur Kostentragung;

–  Angemessene Akontierung von COVID 19 Mehrkosten;

–  Zahlungsziele verkürzen, Prüfläufe vereinfachen, um Liquidität zu schaffen

– ABGB Verträge: faire Aufteilung der COVID 19 Mehrkosten trotz Sphärenzuordnung zu AN, um den Baufortschritt an sich zu gewährleisten (Vermeidung von Insolvenzen und Mehrkosten infolge von Ersatzvornahmen und Schadenersatzpflichten des AG gegenüber Bauherren/Endkunden wegen Verzug im Projekt und insolventen AN).

Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!