ZT-Kammer fordert Rechtssicherheit
Die Ziviltechniker-Kammer findet die Handlungsanleitung für Baustellen unklar und fordert eine Task-Force Bau. Klarheit brauche es bei Terminverzug, Pönalen und Mehrkosten für den Schutz der Beschäftigten. Die BIG und Gemeinnützige möchten jeden Einzelfall gesondert abhandeln.
Die Baustellen bleiben eine Baustelle – und zwar eine mit ganz vielen Unsicherheitsfaktoren, wie die Ziviltechniker-Kammer meint. Wie berichtet haben sich Baugewerbe, Bauindustrie und die Gewerkschaft Bau-Holz in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt. Die darin thematisierten und vereinbarten Maßnahmen regeln unter welchen Umständen Baustellen weiter betrieben werden können.
Anwaltsbriefe häufen sich
Diese Maßnahmen sind jedoch nicht geeignet, klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen, so Erich Kern, Präsident der Ziviltechnikerkammer. „Es kursieren schon jetzt die Anwaltsbriefe“, weiß er. Das Grundproblem sei, dass der Bauablauf aufgrund der Corona-Krise nicht wie gewohnt stattfinden kann. Die Schutzmaßnahmen könnten nur bei extrem guter Vorbereitung, Planung, Schulung und Kontrollen mit einem akzeptablen Risiko durchgeführt werden. Und, so Kern weiter, es sei falsch anzunehmen, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Leistungen, die Bauleitung und die Baukoordination betreffend, mit den bestehenden Verträgen abgedeckt sind.
Kurzum, es geht um Sicherheit für die rund 300.000 Beschäftigten und natürlich auch um Geld, denn Corona ist bei keinem Bauvorhaben eingepreist.
Task-Force Bau sollte Termine und Pönalen diskutieren
Kern fürchtet, dass ohne Klarstellung künftig ganz viele Rechtsstreitigkeiten anstehen. Deshalb schlägt er eine Task-Force-Bau vor. Alle am Bau tätigten Akteure, auch die Bauherren, sollten sich darauf verständigen, wie mit nicht gehaltenen Terminen und damit verbundenen Pönalen umgegangen wird. In Belgien wurde bereits klargestellt, dass bei öffentlichen Bauten keine Pönale geltend gemacht wird. Daran sollte sich Österreich ein Beispiel nehmen, meint Kern und fügt hinzu, dass auch große Bauträger und Genossenschaften ins Boot geholt werden sollten. Der ZT-Präsident gibt zu bedenken, dass den Baustellen inzwischen hunderte, wenn nicht tausende Arbeitskräfte fehlen, da die Arbeiter in ihre Heimatländer abgereist sind. Auch bei Materialien gäbe es Probleme und die Versorgung mit den vorgeschriebenen Masken sei derzeit nur fragmentarisch gegeben. Dazu kommt, dass die für die Kontrolle der Maßnahmen vorgesehenen Baukoordinatoren nicht wirklich geeignet seien, gesundheitliche Einschätzungen vorzunehmen, wie Kern betont.
Building Times hat die Bundesimmobiliengesellschaft und den Verband der gemeinnützigen Bauträger um ihre Sicht der Dinge gefragt, die BIG hat uns eine Stellungnahme übermittelt.
Die Sicht der BIG
Die Bundesimmobiliengesellschaft lebe als Bauherr den partnerschaftlichen Zugang um gemeinsam eine vertretbare Lösung zu finden. Dieser Zugang erfordere jedoch – unabhängig von allgemeinen Überlegungen – auch eine Betrachtung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Grundlagen des jeweiligen Einzelfalles, so die BIG, die weiters festhält: „Pauschale „Verzichts- und/oder Übernahmezusagen“ können in einer arbeitsteiligen Wirtschaft von Niemandem getroffen werden. Vielmehr halten wir es für wesentlich, das Augenmerk insbesondere auf die weitere Abwicklung der vereinbarten Leistungen zu legen. Selbstverständlich unter Beachtung der Sorgfaltspflichten im jeweiligen Verantwortungsbereich. Kritisch müssen wir leider anmerken, dass wir bereits unzählige Behauptungen von Auftragnehmern erhalten haben, die vermeinen, der Bauherr sei für Verzögerungen und Mehrkosten immer verantwortlich“.
Die Sicht der Gemeinnützigen GBV
Der Obmann der GBV Bernd Rießland teilt dazu mit:
„Wir sind alle von der Coronakrise betroffen. Es ist nicht die Zeit um gegenseitig Anlässe für Kostenerhöhungen, die Durchsetzung von Pönalen und die Überwälzung von etwaigen Mehrkosten zu suchen. Ausnahmesituationen sind ein wichtiger Anlass, dass Vertragspartner mit Augenmaß aufeinander Zugehen. Soweit wir von unseren Unternehmen hören sind diesbezügliche Kontakte bereits zum Regelfall geworden.
Entscheidungen müssen den jeweiligen Einzelfällen überlassen werden zumal ja nicht nur die jeweiligen Vertragspartner, sondern darüber hinaus gerade in unserem Fall auch unsere Bewohner betroffen sind.
Mit einem Blick aufs Ganze und einer gesamtgesellschaftlich solidarischen Haltung werden in jedem Einzelfall Lösungen zu finden sein. Unsere Branche hat sich in diesem Sinne schon dazu geäußert und wird diesen Weg fortsetzen“.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!