Baumeister fordern Baustopp

Der Obmann des Baumeisterverbandes Hans-Werner Frömmel fordert alle Baustellen mit mehr als 5 Mitarbeitern zu schließen. Auf den Baustellen der Bundesimmobiliengesellschaft wird unterdessen weitergewerkt.

Das von der Bundesregierung verabschiedeten COVID-19-Maßnahmengesetz und die damit einhergehende Verordnung werfen für das Baugewerbe Fragen auf, was erlaubt ist und was nicht.
Laut aktueller Rechtslage sind Bauarbeiten auf Baustellen jedenfalls dann zulässig, wenn es sich dabei um Notfallarbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (zB Leitungsgebrechen) oder um Arbeiten, die unbedingt zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, handelt.

Darüber hinaus eröffnet die Verordnung die Möglichkeit, auf Baustellen zu arbeiten, wenn auf der Baustelle, bei der Anfahrt und in den Arbeitspausen sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand von 1 Meter permanent eingehalten wird. „Diese Regelung ist allerdings alles andere als praxisgerecht und wird selbst seitens der Verwaltung nicht einheitlich interpretiert. Zudem ist schwer nachvollziehbar, warum einerseits ein öffentliches Versammlungsverbot herrscht und andererseits auf Baustellen keine fixen Obergrenzen für Baustellenpersonal gelten sollen“, so der Baumeisterverband.

Im Sinne der Rechtssicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter fordert der Obmann des Österreichischen Baumeisterverbandes, Hans-Werner Frömmel, dass die unpraktikable 1-Meter-Ausnahme-Bestimmung auf Baustellen nicht zum Tragen kommt.
Diese führe gegenwärtig dazu, dass viele Bauherrn auf der Vertragserfüllung beharren und mit rechtlichen Konsequenzen im Falle einer einseitigen Baueinstellung drohen. Dazu kommt, dass auch die Lieferketten für Baumaterial etc. nicht uneingeschränkt funktionieren.

Frömmel fordert Baustopp

Frömmel plädiert dafür, eine klare und für alle verbindliche Vorgangsweise zu verordnen und alle Baustellen mit mehr als 5 Mitarbeitern, die nicht als Notfallmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur bzw. zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, durch behördliche Anordnung zu schließen.

„Zudem erwartet sich die Branche gesetzliche Hilfestellungen zur rechtlichen Situation betreffend Vertragserfüllung, Terminverzug, Pönale etc. Diese müssen angesichts der Krisensituation ausgesetzt werden. Falls hier keine flankierenden Maßnahmen gesetzt werden, wird dies zahlreichen Klein- und Mittelbetrieben die Existenzgrundlage entziehen“, so Frömmel.

BIG baut und schaut

Dass die Bauherrn die Verantwortung auf die Baufirmen abwälzen ist nicht von der Hand zu weisen. Selbst der größte Bauherr der Republik, die BIG hat ihren Auftraggebern klar kommuniziert, dass sie für die Einhaltung der Hygienebestimmungen auf den Baustellen verantwortlich sind. An Baustellenschließungen denkt die BIG im Moment nicht. Es seien inzwischen aber auf vielen Baustelle weniger Arbeiter vor Ort. Etwa ein Drittel der 80 BIG-Baustellen steht ganz, der Reat läuft auf Halbmast oder weniger, so ein aktuelles Update am Nachmittag.
Und: Man geht aber davon aus, dass die Politik im Bereich Bau noch Nachschärfungen der bestehenden Regeln vornehmen wird, so eine BIG-Sprecherin.