klimaaktiv 2025: Neuer Kriterienkatalog

Der neue klimaaktiv-Kriterienkatalog 2025 bringt spürbare Änderungen für Planer:innen, Bauherr:innen, Hersteller:innen und Investor:innen. Als führendes Gebäudebewertungssystem in Österreich – mit über 2.000 zertifizierten Gebäuden – wurde das System am 15. Juli umfassend überarbeitet.

Das Ziel der Änderungen sind eine höhere Planungs- und Investitionssicherheit bei gleichzeitigem Fokus auf Klimaschutz, Ressourcenschonung und Taxonomie-Konformität. Im Mittelpunkt der Neuausrichtung stehen vier Bewertungskategorien mit angepasster Punkteverteilung – eine wichtige Info für alle, die Projekte künftig klimaaktiv-konform entwickeln oder zertifizieren wollen:

Bewertungskategorie Maximale Punkteanzahl 2025
A. Klimawandelanpassung & Standort 150 Punkte
B. Energie & Versorgung 500 Punkte (vorher 550)
C. Ressourcen & Kreislaufwirtschaft 200 Punkte (vorher 150)
D. Komfort & Gesundheit 150 Punkte

 

Was ist neu? – Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • A. Klimawandelanpassung & Standort: Neu aufgenommen wurden Aspekte wie Biodiversität und städtebauliche Resilienz. Klimafitte Lage und Grünraumqualität rücken stärker ins Zentrum.
  • B. Energie & Versorgung: Keine fossilen Energieträger mehr zugelassen. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Systemen und einem niedrigen Primärenergiebedarf. Einige aufwendige Nachweise entfallen – die maximale Punktezahl wurde von 550 auf 500 reduziert.
  • C. Ressourcen & Kreislaufwirtschaft: Deutliche Aufwertung dieses Bereichs. Neu integriert wurde das Kriterium zirkuläres Bauen. Das Thema Produktmanagement wurde hierher verschoben. Ziel: mehr Punkte für Wiederverwendung, Recycling und nachhaltige Materialwahl.
  • D. Komfort & Gesundheit: Neben Raumluft und Tageslicht zählen nun auch Sommerlicher Wärmeschutz, thermischer Komfort und akustische Qualität stärker. Innenräume sollen gesünder und nutzerfreundlicher werden.

Der Kriterienkatalog ist bereits vorbereitet auf die neue EU-Gebäuderichtlinie, die über die kommende OIB-Richtlinie 6 in nationales Recht überführt wird. Damit ist klimaaktiv 2025 auch Taxonomie konform und gibt klare Antworten auf ESG-Vorgaben in der Immobilienwirtschaft.

Das Programm – mittlerweile beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) angesiedelt – bleibt seinem Grundprinzip treu: transparente Qualitätsanforderungen, niederschwellige Umsetzung und verlässliche Bewertung durch ein anerkanntes Gütesiegel.