Regierungsprogramm zu Bau und Heizung

Das Regierungsprogramm ist da, es umfasst 210 Seiten. Ein paar davon widmen sich der Bauwirtschaft und dem Heizungstausch. Erster Eindruck: Fix is nix.  

Regierungsprogramme strotzen immer vor Bekenntnissen. Das ist auch bei der 2. Ampel-Edition nicht anders. Building Times hat das Programm im Schnellverfahren überflogen. Der erste Eindruck: Man hat viel vor, für Konkretes wird man aber noch warten müssen.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Baukonjunktur (Neubau und Sanierung) mit Fokus auf leistbarem Wohnraum. Die Überschriften zu den Plänen findet man im druckfrischen Regierungsprogramm:

  • Effizientes und nachhaltiges Bauen durch eine Evaluierung mit dem Ziel einer Reduktion von kostentreibenden Anforderungen ermöglichen, um Wohnkosten zu reduzieren.
  • Vorschriften und Regelungen für das Bauen und Sanieren einer Kosten-Nutzen- Analyse im Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern vereinfachen.
  • Baustandards durchforsten im Dialog mit Praktikerinnen und Praktikern, Technikerinnen und Technikern und den Ländern mit dem Ziel einer Vereinfachung unter gleichzeitiger Beibehaltung der Schutzstandards.
  • Prüfung der besseren gewerblichen Nutzung von historischen Gebäuden.
  • Gesetzlich verankerte, praxisnahe und wirtschaftliche Klarstellung der Begriffe “Regeln der Technik” und ”Stand der Technik” und ihrem Zusammenhang.
  • Vereinfachung und Beschleunigung von Bauverfahren.
  • Setzen von Maßnahmen zur Beschleunigung von Bauverfahren, insbesondere durch eine Digitalisierungsoffensive (z.B. “Digitaler Akt”) zur Verbesserung der Einsichtsmöglichkeiten und zur besseren Abstimmung zwischen Behörde und Bauträger.
  • Die Länder werden ersucht, Genehmigungspflichten zu durchleuchten, um die Vereinfachung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren zu ermöglichen – z.B. durch einen Ausbau der Anzeigepflichten.
  • Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung und damit gesicherte und dauerhafte Wohnbaufinanzierung.
  • Laufende Evaluierung des aktuell laufenden Wohnbaupakets und darauf basierend Prüfung weiterer allfälliger Wohnbaumaßnahmen u.a. unter Berücksichtigung des kommunalen Wohnbaus.
  • Prüfung der Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen, um gezielt langfristige Darlehen, niedrige Fixzinsen und damit stabile Wohnkosten zu ermöglichen.
  • Vielfalt im Gebäudesektor durch die Ermöglichung innovativer und neuer Baukonzepte erhöhen.

Heizungsförderung wird evaluiert

Auch zum Themenkomplex Sanierung und Dekarbonisierung gibt es Überschriften. Vieles davon ist bekannt aus Strategiepapieren, Funk und Fernsehen.

Die Bundesregierung bekennt sich auch hier dazu, Sanierungs- und Dekarbonisierungsmaßnahmen im Wohnbau voranzutreiben und zu ermöglichen. Die wohnrechtlichen Rahmenbedingungen müssten dafür mit fairen Lösungen für Mieter:innen, Vermieter: innen und Wohnungseigentümer:innen und Eigentümergemeinschaften adaptiert werden, so das Regierungsprogramm.

 Weitere Punkte:

  • Die Bundesregierung wird die thermisch-energetische Sanierung sowie den Heizungstausch weiter durch treffsichere steuerliche Anreize sowie Förderprogramme unterstützen. Hierzu sollen die bestehenden Maßnahmen und Fördertöpfe evaluiert und weiterentwickelt werden.
  • Prüfung einer Sanierungsoffensive für mehr qualitativ hochwertigen Wohnraum: Sowohl steuerlich als auch rechtlich werden Maßnahmen geprüft, die eine Sanierung und Attraktivierung von Bestandsgebäuden bzw. Bestandswohnungen zum Ziel haben.
  • In Abstimmung mit den Gebietskörperschaften soll die kommunale Wärmeplanung (z.B. Ausbau Fernwärme) vorausschauend und transparent gestaltet werden, damit Investitionsentscheidungen getroffen werden können.
  • Einheitliche Definition der Sanierungsrate im bestehenden statistischen Berichtswesen, die den unterschiedlichen Sektoren und Rahmenbedingungen Rechnung trägt.
  • Zeitgerechte Überführung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie in das nationale Recht mit dem Ziel von Planungssicherheit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nachhaltigen Energieträger.
  • Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG), insbesondere um die Sanierung von Bestandsimmobilien zu erleichtern – durch die Erweiterung auf Ratenpläne zur Sanierung –, um Nachverdichtung und den Erhalt der schützenswerten Gebäude sachgerecht zu gestalten.

Auch zur Dekarbonisierung im gemeinnützigen Wohnbau hat sich die Regierung Gedanken gemacht: Für den Wohnungsbestand der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV)  soll ein Modell ausgearbeitet werden, das die Belastung für die Nutzerinnen und Nutzer so gering wie möglich hält.