Acht Kartellvorbeuger

Bundeswettbewerbsbehörde und alle Landesrechnungshöfe ausgenommen Wien arbeiten enger bei der Aufdeckung von Vergabekartellen zusammen und präsentieren die Checkliste „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen“.

Die öffentlichen Vergaben betragen in Österreich ca 67 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 18 Prozent des österreichischen Bruttoinlandsprodukts. Gelänge es, Absprachen bei Vergaben zu verhindern, wären öffentliche Aufträge laut OECD insgesamt um 20 Prozent billiger. „Die Kennzahlen zeigen, dass sehr viel Steuergeld in öffentliche Ausschreibungen fließt. Sie zeigen auch, dass Vergaben, die von Kartellabsprachen betroffen sind, teurer sind, als sie hätten sein müssen. Daher brauchen wir hier eine Nulltoleranz-Policy“, so Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde.

In Österreich hat die BWB in den letzten Jahren zahlreiche Bieterabsprachen erfolgreich aufgedeckt und entsprechend hohe Bußen am Kartellgericht erreicht. Zu nennen sind etwa das österreichweite Baukartell, das Trockenbaukartell, das Fassadenbaukartell, das Meinungsforschungskartell, das Müllkartell oder das Tischlereikartell. Aufgrund der Aufdeckungen von Vergabekartellen wurden insgesamt Geldbußen iHv ca. 194 Millionen Euro verhängt.

Ausschreibungsmärkte anfällig für Kartellverstöße

Gerade Märkte für öffentliche Vergaben bergen ein erhöhtes Risiko für wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass öffentliche Auftraggeber häufig dieselben Produkte und Dienstleistungen in einem immer wiederkehrenden Zeitablauf beschaffen.

Kartellrechtswidrige Absprachen erfolgen auf unterschiedlichste Weise. In der Vergangenheit kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, der Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften und dem Austausch wettbewerbssensibler Informationen. Im Baukartell gab es regelmäßig Treffen zwischen den Wettbewerbern, um sich abzusprechen, welches Unternehmen den Zuschlag bei einer bestimmten Ausschreibung erhalten sollte. Im Gegenzug erhielten jene Unternehmen, die nicht zum Zug kamen, Subaufträge oder es wurde vereinbart, dass diese bei anderen Ausschreibungen als Bestbieter den Zuschlag erhalten sollten.

Aktivitäten der Landesrechnungshöfe

Auch bei Landesrechnungshöfen können Absprachen bei Bieterverfahren ein Thema sein, da diese regelmäßig Auftragsvergaben auf Landes- und Gemeindeebene prüfen. Ziel der engen Zusammenarbeit zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde und den Landesrechnungshöfen ist es nun, eine Stärkung des Bewusstseins für Absprachen im Vergabeverfahren herbeizuführen und nachhaltig sicherzustellen. „Prüfungen der Rechnungshöfe der letzten Jahre haben unterschiedliche Mängel in Vergabeprozessen aufgezeigt, wie bspw. mangelhafte Auftragswertschätzung und Leistungsbeschreibung, eine mangelhafte Wahl des falschen Vergabeverfahrens oder eine lückenhafte Dokumentation des Vergabeprozesses. Dies sind auch Faktoren, die Bieterabsprachen begünstigen“, erklärt René Wenk, Direktor des Landesrechnungshofes Burgenland.

Checkliste für ausschreibende Stellen

Die Landesrechnungshöfe Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg kooperieren enger mit der BWB, um die ausschreibenden Stellen gegen Kartellverstöße verstärkt zu sensibilisieren.

Ziel dieser Checkliste ist es, den ausschreibenden Stellen ein Werkzeug in die Hand zu geben, um Kartellverstöße erkennen zu können. Denn aufgrund der Ermittlungserfahrungen der BWB in den letzten Jahren konnte ein gewisser Fingerabdruck identifiziert werden, der sich bei Kartellverstößen in Ausschreibungen wiederholt. Das Wissen kann für ausschreibende Stellen nützlich sein, um Hinweise auf Kartellverstoße zu finden und zu melden.“ so Harsdorf.

Bereits in der Ausgestaltung von Ausschreibungsverfahren können ausschreibende Stellen Maßnahmen ergreifen, um einen fairen und effektiven Wettbewerb zu fördern, wie bspw.:

·      Keine auftragsgeberseitige Beteiligung

·      Keine Bevorzugung etablierter Bieter

·      Vermeidung von Berechenbarkeit bei der Ausschreibung

·      Keine Aufforderung an bietende Unternehmen, weitere Unternehmen zur Angebotslegung zur motivieren.

·      Einholung von möglichst umfangreichen Informationen über den Markt und die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen

·      Meldung von Verdachtsfällen

Sind Verdachtsmomente vorhanden, können Personen oder Unternehmen sich mit Hinweisen mittels des Beschwerdeformulars an die BWB wenden (Link: https://www.bwb.gv.at/beschwerdeeinbringung).

Checkliste „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen“ hier.