Wiener Klimagesetz im Anmarsch
Mitte September geht das Wiener Klimagesetz in Begutachtung. Es setzt Ziele und Maßnahmen und einen rechtlich verbindlichen Rahmen um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.
Die Stadt Wien hat sich das Ziel gesetzt bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Um dies erreichen zu können, hat die Wiener Stadtregierung einen umfassenden Klimafahrplan beschlossen und mit dessen Umsetzung begonnen. Jetzt sollen diese Ziele und Maßnahmen einen rechtlich verbindlichen Rahmen erhalten. „Das Ziel, Wien bis 2040 klimaneutral zu transformieren ist ein Kraftakt. Das ist die Realität. Das Gesetz schafft Planungs- und Rechtssicherheit“, sagt NEOS Wien Energie- und Klimasprecher Stefan Gara.
Die 3 Ks, drei Einheiten
Das Wiener Klimagesetz baut auf den 3 Ks der Stadt Wien auf: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.
Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von drei Einheiten:
– der Steuerungsgruppe – Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz von Bürgermeister Michael Ludwig aus allen amtsführenden Stadträt*innen besteht.
– dem Klimarat, der die Steuerungsgruppe berät
– der magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle – Klimaangelegenheiten
Instrumente und Maßnahmen:
Klimafahrplan, der mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben wird
Klimabudget, das seit 2020 einen Überblick über die priorisierten Klimamaßnahmen der Stadt bietet. Das Klimabudget bewertet Maßnahmen nach Klimakriterien und ordnet Verantwortungen und Klimaziele zu
Klimacheck für Gesetze und Verordnungen
Klimacheck für Bauvorhaben der Stadt Wien
Klima-Allianzen, also Kooperationen der Stadt Wien mit in Wien tätigen Unternehmen, juristischen Personen, Institutionen oder Organisationen.
Beteiligung und Rechtsschutz
Weitere wichtige Elemente des Wiener Klimagesetzes seien Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz. So ist beispielsweise eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft bei der Fortschreibung des Klimafahrplans verpflichtend. Weiters können Personen mit Wohnsitz in Wien und Umweltorganisationen auch einen begründeten Antrag auf Fortschreibung des Klimafahrplanes stellen, wenn die Frist von 5 Jahren überschritten werden sollte.
Das Wiener Klimagesetz wurde von den Expert*innen der Wiener Politik und Verwaltung unter Einbeziehung von externen Expert*innen (Klimarat, insbesondere mit dem Advisory Board) erarbeitet.