Neues Einheitspatent in Kraft
Nach jahrzehntelangen Verhandlungen wird es ab 1. Juni 2023 ein Einheitliches Patent (Einheitspatent) geben, das im Großteil der Europäischen Union gilt.
Das Einheitliche Patent wird zunächst in 17 EU-Staaten Geltung haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Man erwartet, dass weitere EU-Staaten dem System beitreten werden. Das Einheitliche Patent wird ebenso wie die weiter bestehenden Europäischen Patente vom Europäischen Patentamt in München erteilt werden.„Die neue Möglichkeit eines einheitlichen Patentschutzes wird den Innovationsstandort Österreich weiter stärken,“ erklärt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, „Österreich liegt bei den Zukunftstechnologien auf Platz 8 in der EU. Damit sich diese Erfindungen auch europaweit durchsetzen können brauchen sie die bestmögliche Unterstützung – das Einheitspatent bietet sie an.“
Patentamtspräsidentin Mariana Karepova: „17 auf einen Streich und günstiger als die bisherige Regelung. Aber das ist nicht alles: Damit für den Weg nach Europa auch wirklich alles klappt, bieten wir neben Beratung auch eine kostenlose zusätzliche Recherche vom Europäischen Patentamt an. Der Weg nach Europa ist dann quasi doppelt gemoppelt!“