Neue EU-Gebäuderichtlinie abgesegnet
Das EU-Parlament segnet neue EU-Sanierungsvorgaben ab. Es gibt keine Sanierungspflicht für Wohnbauten und die konkreten Maßnahmen entscheiden die nationalen Parlamente.
Das Nein von ÖVP und FPÖ-Abgeordneten hat nichts genutzt. Das EU-Parlament hat gestern die neuen EU-Sanierungsvorgaben abgesegnet. Eine lang und breit diskutierte Sanierungspflicht für Wohngebäude, wird es nicht geben. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Bis 2050 soll der EU-Gebäudebestand komplett klimaneutral sein.
Eine Sanierungspflicht wird es aber für Gebäude geben, die nicht zum Wohnen gedacht sind. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Stichjahr 2020) bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Ab 2030 sollen dann auch alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Diese Regel soll bereits ab 2028 für Neubauten in öffentlichem Besitz gelten.
Die Umsetzung der EU-Vorgabe in nationales Recht obliegt den jeweiligen Regierungen. Dass die formulierten Ziele ohne strikte Sanierungsvorgaben erreicht werden, ist unwahrscheinlich.