Kartellstrafe für Granit
Baukartell trifft auf Granit: Das Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße in Höhe von 9,8 Millionen Euro gegen die Granit-Gruppe.
Langsam aber sicher schließt sich der Kreis der Erlauchten. Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht eine Geldbuße in der Höhe von 9,8 Millionen Euro gegen die Granit-Gruppe wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Granit kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.