Handwerkerbonus und Ökozuschlag
Bis zu 2.000 Euro: Die Interessensvertretungen haben schon länger danach gerufen, jetzt soll der Handwerkerbonus wirklich kommen. Auch Sanierungen von vermieteten Wohnungen sollen durch den Ökozuschlag attraktiver werden.
Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten, setzt die Bundesregierung einen neuen Handwerkerbonus auf.
Dabei werden erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 Prozent, daher mit einem Höchstsatz von 2.000 Euro, gefördert. Dadurch sollen einerseits Wohnraumschaffung und Umbauarbeiten unterstützt werden und andererseits lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert.
Übrigens: Eine Doppelförderung also Handwerkerbonus plus Sanierungsbonus hat Finanzminister Magnus Brunner bei der Vorstellung ausgeschlossen. Alle vorgestellten Maßnahmen müssen jetzt ins Gesetzesform gegossen und dann auch beschlossen werden.
Ökozuschlag für Wohngebäude
Durch die Einführung eines „Ökozuschlags“ sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen steuerlich attraktiviert werden. Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.