F-Gase Durchführungsverordnung ist da

Nach langem Warten ist die Durchführungsverordnung zur Personenzertifizierung lt. F-Gase-Verordnung 2024 soeben erschienen.

Mit der Verordnung werden, wie die ÖGKT mitteilt, Mindestanforderungen an die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen, die die in Artikel 2 genannten Tätigkeiten ausüben, sowie die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der relevanten Zertifikate in Bezug auf folgende Einrichtungen festgelegt:

a) ortsfeste Kälteanlagen,
b) ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen,
c) ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe,
d) Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern,
e) Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und
Eisenbahnwaggons.

Künftig gibt es nachstehende Zertifikate für natürliche Personen.

Zertifikat A1: Fluorierte Treibhausgase oder Kohlenwasserstoffe
Zertifikat A2: Fluorierte Treibhausgase oder Kohlenwasserstoffe unter 3kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen unter 6kg
Zertifikat B: Kohlendioxid (CO2)
Zertifikat C: Ammoniak (NH3)
Zertifikat D: Einrichtungen, die weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase oder 6 kg bei hermetisch geschlossenen Systemen enthalten
Zertifikat E: Tätigkeit die nicht zu einem Eingriff in den Kühlkreislauf führt

Die gesamte Durchfürhungsverordnung finden Sie hier