Zwischenfinanzierung: Hürde für neue Heizung
Der Bund fördert den Tausch von alten Kesseln und Wärmepumpen großzügig - allerdings scheitern viele Projekte an den Regeln der FMA für Immobilienkredite, kritisiert die Vereinigung Österreichischer Heizungs- und Kesselindustrie (VÖK).
Noch nie wurde der Heizungstausch in Österreich so hoch gefördert: Wer sich von seinem alten Heizkessel ( egal ob Öl, Holz oder Gas ) oder seiner alten Wärmepumpe trennen möchte, um auf ein modernes Modell zu wechseln erhält bis zu 75 Prozent der Kosten gefördert. Für sozial bedürftige Haushalte sogar bis zu 100 Prozent – natürlich mit Obergrenzen. Dass der Geldregen nicht ewig verfügbar sein wird ist vielen bereits klar geworden und der Andrang ist entsprechend groß.
Einziger Wermutstropfen: Bis die Förderzusage kommt, müssen die Kunden bis zu 36.000 Euro vorfinanzieren, die von den Banken aber häufig wegen der KIM–Verordnung nicht gewährt werden kann: Die KIM – also die in Österreich geltenden Regeln für Banken zu denen Kredite vergeben dürfen – sollte eigentlich verhindern dass Immobilienspekulanten zu hohe Finanzierungen von Banken erhalten und dann die Öffentlichkeit diese kaputten Banken wieder auffangen muss. „Dieses Ziel ist wohl nicht erreicht worden, wenn man den Fall „Signa“ beobachtet“, so der VÖK in einer Aussendung.
Die vermutlich unerwünschte Nebenwirkung dieser Regelung ist allerdings, dass Sanierungswillige keine Zwischenfinanzierung für die Förderungen im Rahmen des Heizungstausches erhalten, außer sie fallen unter die sehr komplexen Voraussetzungen der Geringfügigkeitsgrenzen von 50.000 Euro pro Person. Die gut gemeinte administrative Erleichterung in den Förderbedingungen, dass man sich nur zur Förderung registrieren muss, aber keine Prüfung des Projektes vorab erfolgt, stellt ebenfalls ein Hemmnis dar: Dadurch erhält der Kunde auch keine verbindliche Förderzusage, die Basis einer Finanzierungszusage der Hausbank sein könnte.
Für die gesamte Sanierungsoffensive NEU 2024 – hier ist auch die thermische Gebäudesanierung inkludiert – wurden laut den aktuellsten Zahlen (Stand 01.07.2024) bereits 63.023 Förderungsanträge und darüber hinaus 66.381 Registrierungen gestellt. Es stehen noch 1.702,2 Millionen Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung.
Bundesländer sollen liefern
Um dieses Dilemma zu lösen, sollten die Bundesländer Ihrer Kompetenz im Bereich des Wohnbaus nachkommen: Es sollte für sie ein Leichtes sein, aus den reichlich vorhandenen Mittel der Wohnbauförderung entweder die Zwischenfinanzierung der Bundesförderung zu übernehmen oder zumindest eine Garantie für diese Fördermittel zu übernehmen, damit der Bürger von den Banken die Zwischenfinanzierung erhält, heißt es vom VÖK.