Wienerberger: Terreal-Übernahme mit Auflagen
Das Kartellgericht stellt die 600-Millionen-Übernahme der Terreal unter Auflagen. Die Osteuropa Töchter müssen vorerst eigenständig weiterbetrieben werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig, teilt die Bundeswettbewerbsbehörde mit.
Unter Auflagen wird die geplante Übernahme des französischen Dach- und Solaranbieters Terreal um 600 Millionen Euro durch Wienerberger genehmigt, teilte heute die BWB mit.
Die kartellgerichtliche Prüfung hatte aufgezeigt, dass bei Freigabe des Zusammenschlusses ohne Auflagen eine „reale Gefahr“ dahingehend besteht, dass innerhalb des Marktsegments Tondachziegel nahezu 90% Marktanteil auf Wienerberger fallen würde und dadurch wirksamer Wettbewerb verhindert wird, so die BWB. „Wenn die Angebotsvielfalt in Märkten sinkt, besteht immer ein Risiko, dass dies negative Auswirkungen auf die Preise hat und Kunden bzw. Kundinnen mehr bezahlen müssen. Mir ist es sehr wichtig, dass die BWB gerade in Märkten, in denen derzeit die Preise stärker steigen, ihre unabhängige Kontrollfunktion besonders sorgsam wahrnimmt.“, erklärt die a.i. Generaldirektorin, Natalie Harsdorf-Borsch.
Zusammenschluss mit Auflagen
Das Ziel der vom Kartellgericht verhängten Auflagen ist es den Betrieb des Eastern Business‘ (d.h. die Creaton South East, die Creaton Polska und das Österreich-Geschäft der Creaton Deutschland) am relevanten, österreichischen Markt nach der Durchführung des Zusammenschlusses aufrecht zu erhalten und zu gewährleisten. Die Branchengrößen Terreal und Creaton hatten sich vor einigen Jahren zusammengeschlossen.
Vor diesem Hintergrund wurde Wienerberger AG dazu verpflichtet, nach Durchführung des Zusammenschlusses eine übergangsweise Weiterbelieferung des Österreich-Geschäfts insbesondere mit Tondachziegeln und Betondachsteinen sicherzustellen (inklusive Einräumung von Lizenzrechten zur Nutzung der Marke „Creaton“). Um die Überprüfung der Einhaltung dieser Auflage zu garantieren, wurde eine umfassende Berichtspflicht der Wienerberger AG gegenüber der BWB und dem Bundeskartellanwalt vorgesehen. Weiters ist es Wienerberger AG für einen bestimmten Zeitraum untersagt, Mitglieder des österreichischen Vertriebsteams des Eastern Business aktiv abzuwerben.
Terreal Holding S.A.S wurde insbesondere die Verpflichtung auferlegt, die Umrüstung eines Produktionswerks in Ungarn sicherzustellen, sodass das Eastern Business zukünftig in der Lage sein wird, ausreichend Tondachziegel für den österreichischen Markt herzustellen. Darüber hinaus muss Terreal Holding S.A.S für ausreichende Personalkapazitäten zur Bearbeitung des Vertriebsmarktes in Österreich Sorge tragen. Auch diese Auflagen werden durch umfassende Berichtspflichten an die BWB und den Bundeskartellanwalt gestützt.