Fassadenbau: Strafen für Preisabsprachen

Die Mühlen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mahlen langsam, aber doch. Nun hat die BWB für 2017 entdeckte Vergehen im Fassadenbau einen Strafantrag gestellt.

Der erste Antrag auf Verhängung einer Geldbuße trifft die NFS Bau GmbH, wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs 1 KartG an das Kartellgericht gestellt. Weitere Unternehmen sollen zeitnah folgen, so die Behörde.

Zum Hintergrund: Aus Telefonüberwachungen, die vom Landeskriminalamt Wien (LKA Wien) im Jahr 2017 im Zuge eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen bestimmter Delikte gegen Unternehmen durchgeführt wurden, ergab sich der Verdacht, dass es bei mehreren Ausschreibungen für Fassadenbauleistungen zu systematischen kartellrechtswidrigen horizontalen Absprachen und zum Austausch wettbewerbssensibler Informationen gekommen ist. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft („WKStA“) nahm daraufhin entsprechende strafrechtliche Ermittlungen in diesem Zusammenhang auf und kooperierte mit der BWB.
Auf Grundlage der aufgezeichneten Telefongespräche, die der BWB gemäß § 10 Abs 1a WettbG von der WKStA übermittelt wurden, führte die BWB im Jahr 2019 gemeinsam mit dem LKA Wien Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen im Bereich Fassadenbau durch.

Verdacht bestätigt

Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt, so die Behörde. Die einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern erfolgte im Jahr 2017. NFS Bau GmbH hat unter Einbindung des Bundeskartellanwalts zum Zwecke der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ein Anerkenntnis abgegeben.
Die BWB wird in absehbarer Zeit weitere Anträge gegen eine Reihe weiterer Unternehmen aus der Branche einbringen.