Die vielen Kleinpleiten

Großinsolvenzen prägen das mediale Geschehen, tatsächlich betreffen mehr als 90 % der eröffneten Firmeninsolvenzverfahren Unternehmen mit weniger als 10 Dienstnehmern und Betriebe, deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme weniger als 2 Millionen Euro betragen.

Wenn Signa, Süba und KTM krachen gehen, ist Aufmerksamkeit gesichert. Anders ist das bei den tausenden Firmen, die hier pro Jahr leise pleite gehen. In 60,54 % der eröffneten Insolvenzverfahren werden in Österreich zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung keine Dienstnehmer mehr beschäftigt. In 61,28 % der Fälle liegen die Verbindlichkeiten unter 500.000 Euro. Ein Drittel (34,26 %) der eröffneten Firmeninsolvenzen entfällt auf nicht protokollierte Einzelunternehmen, welche im Regelfall Kleinstunternehmen sind.

Bei den Insolvenzabweisungsbeschlüssen mangels Masse betreffen sogar zwei Drittel (66,39 %) der Beschlüsse nicht protokollierte Einzelunternehmen. Ergänzend entfällt rund ein Drittel der Privatkonkurse auf „Ex-Unternehmer“, so dass eine Regulierung der Verbindlichkeiten aus einer gescheiterten Selbstständigkeit und eine Entschuldung erst viele Jahre nach Stilllegung des Unternehmens erfolgen.

Die Firmeninsolvenzen werden mehrheitlich über Gläubigeranträge eröffnet. Österreich verfügt über europaweit unerreichte Sanierungsquoten. In 29,09 % der Firmeninsolvenzen wird ein Sanierungsplan mit einer Durchschnittsquote von 42,94 % abgeschlossen. Auch im Falle einer Verteilung beträgt die Durchschnittsquote 14,97 %.

Im Hinblick auf diese funktionierende Insolvenzpraxis in Österreich hofft der AKV, dass die in einem EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechtes enthaltenen Bestimmungen über ein „vereinfachtes Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen“ fallen gelassen werden.