2 Millionen Euro für Energiegemeinschaften
Mit dem Förderprogramm „Energiegemeinschaften 2024“ unterstützt der Klima- und Energiefonds weiterhin die Gründung innovativer Energiegemeinschaften - österreichweit gibt es mittlerweile mehr als 1.800 solcher Gemeinschaften.
Regionale erneuerbare Ressourcen nutzen, die sozialen Vorteile maximieren und gemeinsam nachhaltig wirtschaften – genau das ermöglichen Energiegemeinschaften, die seit mehr als drei Jahren in Österreich gegründet werden können. Zu einer solchen schließen sich beispielsweise Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen zusammen. Mit dem Förderprogramm „Energiegemeinschaften 2024“ unterstützt der Klima- und Energiefonds die Gründung. Zur Verfügung stehen in der aktuellen Ausschreibung 2 Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd Vogl dazu: „Energiegemeinschaften zeigen auch wirtschaftliche und soziale Effekte. Zum einen wird die regionale Wirtschaft gestärkt, zum anderen ein Gemeinschaftsgefühl zwischen den Teilnehmer:innen durch das ‚gemeinsame‘ Produzieren und Verbrauchen der erneuerbaren Energie direkt vor Ort.“
Details zum Förderprogramm
Gefördert wird die Planung und Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen können und einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Die Projekte müssen ein Set an technologischen, sozialen, organisatorischen und ökologischen Kriterien wie etwa den Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien, die Verbindung mit E-Mobilität, die Adressierung von Energiearmut oder konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gender & Diversität erfüllen.
Es werden unter anderem Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen, Planungsarbeiten und Umweltstudien gefördert. Für das Förderprogramm stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Finanzierung pro Förderungsnehmer:in (inkl. Bonus) beträgt 20.000 Euro.
Einreichungen sind laufend ab sofort bis 31.03.2025 (14 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.