Ruf nach Anpassung der KIM-Verordnung
Trotz hoher Förderung, stellt die Zwischenfinanzierung von klimafreundlichen Heizsystemen ein Problem dar. Der Branchenverband proPellets Austria und die Raiffeisen-Landesbank Steiermark fordern jetzt eine Lockerung der KIM-Verordnung.
Obwohl Förderungen für klimafreundliche Heizsysteme vorhanden sind, ist die Zwischenfinanzierung ein großes Problem. Banken dürfen Kredite laut KIM-Verordnung erst genehmigen, wenn verbindliche Förderzusagen vorliegen, so einer der Kritikpunkte. Diese Zusagen erfolgen jedoch erst nach der Installation der neuen Heizsysteme. Damit alle die Wärme- und Energiewende umsetzen können, fordert proPellets Austria eine Lockerung der KIM-Verordnung und schlägt dafür drei Möglichkeiten vor:
- Geförderte Sanierungsmaßnahmen für ein nachhaltiges Heizsystem sollen aus der KIM-Verordnung ausgenommen werden,
- Bereits eine unverbindliche Förderzusage oder das nachweisliche Einbringen eines Antrags auf Förderung soll für eine vereinfachte Kreditabwicklung reichen,
- Verbindliche Förderzusagen werden bereits bei Einreichung des Antrags ausgestellt.
Martin Schaller, Generaldirektor der Raiffeisen-Landesbank Steiermark sagt: „Wir sind auch bereit, den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen schnell und unbürokratisch zu finanzieren – es braucht dafür aber eine Abschaffung oder zumindest Aufweichung der KIM-Verordnung.“ Doris Stiksl, Geschäftsführerin des Branchenverbands proPellets Austria dazu: „Verordnungen die mit bester Absicht gemacht wurden, können mit Gestaltungswillen zum Wohle der Menschen, des Klimas und der Wirtschaft wieder verändert werden. Es kann nicht sein, dass Banken zwar bereit sind, Investitionen in nachhaltiges Heizen zu finanzieren, Bürokratie den Fortschritt behindert.
25.000-Euro-Zwischenfinanzierung überfordert viele Haushalte
Bund und Länder fordern den Tausch einer Öl- oder Erdgasheizung mit bis zu 75 Prozent. Für einkommensschwache Personen oder Haushalte gibt es 100 Prozent Förderung. Das Problem: Der Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem muss vorfinanziert werden, bis die Förderungen ausbezahlt werden. Laut Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM) brauchen Banken für eine Zwischenfinanzierung eine verbindliche Förderzusage und –doch diese erhält man erst nach Einreichung und erster Rechnungslegung.
Auch die KIM-Geringfügigkeitsgrenzen (50.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Ehegatten oder eingetragene Partner), auf die OeNB und FMA verweisen, schließen viele Personen aus. Wer bereits einen Immobilienkredit laufen hat und höhere Restbeträge auf dem Kreditkonto aufweist, braucht ebenfalls eine verbindliche Förderzusage, ehe die Bank einen Heizungstausch zwischenfinanzieren kann.