Eingebracht: Initiative Raumluft für Schulen

Als parlamentarische Bürgerinitiative wurde die Initiative Raumluft in den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen Ende Juni offiziell eingebracht.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 841 Bürger:innen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Der Nationalrat wird ersucht einen bundeseinheitlichen Rahmen für gesunde Raumluft in Form eines maximalen
Grenzwerts von 1.000 ppm CO2 in Österreichs Bildungseinrichtungen zu schaffen. Die Initiative beruht auf Bemühungen des Vereins ZULuft – Zukunft Luft Austria. Im März 2024 hatte der Verein den Start der Petition kommuniziert.

Hintergrund des Anliegens

In einer Zeit, in der Menschen rund 90 Prozent ihrer Lebenszeit in geschlossenen Räumen verbringen, gewinnt die Qualität der Luft, die sie atmen, zunehmen an Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, in denen Lernende und Lehrende einen Großteil ihres Tages verbringen. Doch leider bleiben viele dieser Einrichtungen hinter den lufthygienischen Standards zurück, welche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von entscheidender Bedeutung sind.

Eine der größten Herausforderungen besteht in dem erhöhten CO2-Gehalt in der Raumluft. Beim Ausatmen stoßen Menschen CO2 aus, was zu einem Anstieg in geschlossenen Räumen führt. Dies kann nicht nur die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit von den Betroffenen beeinträchtigen, sondern auch das Risiko von gesundheitlichen Problemen, wie dem Sick-Building-Syndrom, beträchtlich erhöhen. Trotz der Empfehlungen und wissenschaftlichen Evidenz bleibt die Luftqualität in vielen österreichischen Bildungseinrichtungen oft unzureichend, heißt es im Antragstext. Messungen zeigen regelmäßig hohe CO2-Werte, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Menschen beeinträchtigen können. Selbst
regelmäßiges Stoß- und Querlüften reicht oft nicht aus, um die Luftqualität auf einem Niveau zu halten, welches das Lernen und Lehren unterstützt.

Das Ziel einer gesetzlichen Regelung und einer Festsetzung eines bundeseinheitlichen Rahmens ist daher von großer Bedeutung. Ein Wert von ≤1.000 ppm (parts per million) wurde von der Wissenschaft als gesundheitlich unbedenklich identifiziert und sollte daher als Maßstab für einen solchen Rahmen gelten. Die Umsetzung eines auf Basis von wissenschaftlicher Evidenz basierten Rahmens soll nicht nur dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden in Bildungseinrichtungen zu verbessern, sondern auch um die Leistungsfähigkeit und Lernbereitschaft aller Beteiligten zu steigern.

Besonders in Zeiten von Pandemien wie COVID-19 ist die Bedeutung einer guten Luftqualität in Bildungseinrichtungen noch stärker in den Fokus gerückt. Ein niedriger CO2-Gehalt in der Raumluft trägt ebenfalls dazu bei, das Risiko von Infektionen zu minimieren und damit die Sicherheit der gesamten Gemeinschaft zu gewährleisten.