Erneuerbare: 150 Millionen für Investitionsförderung

Die Photovoltaikförderung 2024 für Unternehmen startet am 15. April. Mit der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt.

Für die praktische Umsetzung von Förderungen sind Verordnungen notwendig. Für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Jahr 2024 treten diese heute in Kraft. Der erste von drei Calls für die Förderung von PV-Anlagen für Unternehmen startet am 15. April.

Investitionszuschuss

Der Investitionszuschuss regelt die Förderung für PV-Anlagen bis zu 1000 kWp. Für das Jahr 2024 stehen 150 Millionen Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung, davon 135 Millionen für Photovoltaikanlagen, 10 Millionen für Wasserkraft, 4 Millionen für Biomasse und 1 Millionen für Windkraft. Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest. Für Anlagen bis 10 kWp sind das 195 Euro/kWpeak, für Anlagen zwischen 10-20 KWp 185 Euro/kWpeak. Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben.  2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben: Von 15. bis 29. April, 12. bis 26. Juni und 7. bis 21. Oktober.

Marktprämie für Strombedarf

Mit der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt. In der neuen Marktprämienverordnung werden die Fördervolumina nochmal deutlich erhöht, so das Klimaschutzministerium. Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW für PV, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung.

Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall niedriger Marktpreise wird die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen. Die PV- und Windanlagen, die durch diese Verordnung insgesamt gefördert werden können, erzeugen jährlich 4,5 TWh heimischen Ökostrom. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1,3 Millionen Haushalten. Die ersten Ausschreibungen werden im Mai 2024 starten.