Leithäusl: BWB beantragt Geldbuße

Im Rahmen der Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 1,25 Millionen Euro beim Kartellgericht gegen Leithäusl eingebracht.

Die kartellrechtswidrigen Handlungen von Leithäusl Gesellschaft m.b.H. (iF „Leithäusl“) sind Teil einer Gesamtzuwiderhandlung, welche das gesamte österreichische Bundesgebiet betrifft und an welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß teilnahmen, heißt es von der BWB. Die Vielzahl an abgesprochenen Bauvorhaben betreffen österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle einnahm. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern.

Leithäusl nahm dabei an der Gesamtzuwiderhandlung in Niederösterreich, Wien und der Steiermark im Bereich des Tiefbaus im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 unmittelbar teil.

Leithäusl kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher beim Kartellgericht unter Einbindung des Bundeskartellanwalts eine geminderte Geldbuße in der Höhe von 1,25 Millionen Euro.