Baukartell: Geldbuße fix für Gebrüder Haider

Rechtskräftiger Beschluss: Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von 3,51 Millionen gegen die Gesellschaften Gebrüder Haider

Unter Gebrüder Haider fallen die Gesellschaften Gebrüder Haider Bauunternehmung Gesellschaft m.b.H , Gebrüder Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH sowie die Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH.

Die betroffenen Gesellschaften waren im Zeitraum von April 2010 bis Oktober 2017 bzw. von Juli 2002 bis Oktober 2017 an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs beteiligt, heißt es von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Gebrüder Haider kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur Aufklärung des Sachverhalts mit der Behörde sowie dem Bundeskartellanwalt und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.