Kältefront gegen Soravia-Türme

Erstgericht hat entschieden: Die Wärme- und Kältelieferverträge für die Triiiple-Türme in Wien sind unzulässig. Ohne Einigung droht ein Desaster im mitversorgten Austro Tower.

Im Streit um die Wärme- und Kälteversorgung der der Wiener Triiiple-Türme gibt es eine Entscheidung in erster Instanz: Rund 150 Wohnungseigentümer:innen haben gegen unverhältnismäßig teure Wärme- und Kälteversorgungsverträge, die ohne ihre Einwilligung abgeschlossen wurden, geklagt. In zwei Entscheidungen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 25. Jänner 2024 wurde den Bewohner:innen der Türme nun Recht gegeben: Der Bauträger hätte ihre Zustimmung zur Versorgung eines weiteren Hochhauses aus der Triiiple-Wärmepumpe einholen müssen.

Wärmepumpe statt Fernwärme

Grund für die Auseinandersetzung ist die Wärme- und Kälteversorgung der betroffenen Wohntürme sowie des benachbarten Austro Towers. Beim Verkauf der einzelnen Wohnungen vor Baubeginn war ursprünglich ein Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz vorgesehen, der den Käufer:innen auch vertraglich zugesichert wurde. Doch der mehrheitlich zum Soravia-Konzern gehörende Bauträger der Triiiple-Türme entschied sich anders. Von der SEM Anlagen GmbH wurde für die Versorgung der Tower eine Flusswärmepumpe errichtet. Mit den Wohnungskäufer:innen war diese einseitige Vertragsänderung jedoch nicht abgesprochen, sie erfuhren von der Errichtung der Anlage im Keller der Triiiple-Türme erst aus den Medien, so die Anwälte der Eigentümer:innen.

Die Contracting-Verträge mit der SEM würden im Vergleich zu einem klassischen Fernwärmevertrag erhebliche Nachteile aufweisen, so die Anwälte. Statt von den günstigen Betriebskosten der Anlage zu profitieren, sind die Triiiple-Bewohner nun u. a. mit fixen, verbrauchsunabhängigen Grundpreisen konfrontiert, die – nicht nur nach Ansicht ihrer Rechtsvertreter – im Vergleich zu anderen Wohnhochhäusern in Wien „deutlich überhöht“ sind. Die für die Bewohner:innen entstehenden Mehrkosten gegenüber einem Fernwärmevertrag würden sich über die Mindestvertragslaufzeit von 20 Jahren in Summe auf mehrere Millionen Euro belaufen, so eine Aussendung zur Causa.

Schlichtung vorerst gescheitert

Die Triiiple-Wohnungseigentümer:innen bemühen sich eigenen Angaben zufolge seit 2022 um eine Reparatur der überhöhten Preise und anderer nachteiliger Klauseln. Bislang ergebnislos. Vielmehr folgten weitere Überraschungen: So zeigte sich, dass der Soravia-Konzern mit der (im Keller der Triiiple-Türme betriebenen und von den Wohnungseigentümern mitbezahlten) Anlage auch den benachbarten Austro Tower mit Energie versorgt. Eine Zustimmung der Wohnungseigentümer:innen wurde dafür ebenfalls nicht eingeholt, so die Anwälte. Nachdem sich die Triiiple-Bewohner:innen beim Immobilienkonzern außergerichtlich kein Gehör verschaffen konnten, sahen sie sich gezwungen, im Dezember 2022 zwei Unterlassungsklagen wegen der rechtswidrigen Versorgung des Austro Towers einzubringen.

Diese wurden nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in erster Instanz entschieden. Das Gericht folgte dabei dem Rechtsstandpunkt der Wohnungseigentümer:innen: Der Soravia-Konzern hätte deren Zustimmung einholen müssen – sowohl zur Nutzung der turmeigenen Heizräume als auch des Leitungssystems der Türme zur Versorgung anderer Gebäude. Insbesondere, weil der damit verbundenen erhöhten Auslastung und Abnützung kein Vorteil für die Wohnungseigentümer:innen gegenübersteht, hätten die zugrundeliegenden Verträge nicht ohne deren Einverständnis abgeschlossen werden dürfen.

Austro Tower im Visier

Der Soravia-Konzern steht nun unter Zugzwang, denn sollten die Urteile rechtskräftig werden, könnten die Kläger:innen dem benachbarten Austro Tower die Wärme- und Kälteversorgung abdrehen. Was nicht nur für die Ankermieter Austro Control und Asfinag unangenehm wäre. „Unsere Mandanten sind unverändert bereit, die bislang erfolglos gebliebenen Vergleichsgespräche konstruktiv fortzusetzen“, teilen die Anwälte Christian Kirner und Florian Knaipp mit, kündigen erforderlichenfalls jedoch weitere Schritte an. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht, die Anwälte wurden bereits beauftragt, weitere Klagen vorzubereiten.