Freispruch für Pelletshersteller

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt Verfahren gegen proPellets Austria nach einem Jahr ein. Pelletwirtschaft sieht das Vertrauen in den heimischen Energieträger wieder hergestellt. Trotzdem gibt es Auflagen für die Branche.

Nicht Preisabsprachen waren verantwortlich für die zwischenzeitlich hohen Pelletpreise, sondern Turbulenzen auf den heimischen und internationalen Energiemärkten, ausgelöst durch den Angriff Russlands auf die Ukraine. Dieser Einschätzung folgt nun auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nach fast einjähriger Untersuchung. Das Verfahren gegen proPellets Austria wurde eingestellt. „Wir sind froh, dass die Vorwürfe nun vom Tisch sind. Die Einstellung des Verfahrens durch die BWB ist eine wichtige Klärung. Diese bestätigt das Vertrauen, das über 200.000 Haushalte in den umweltfreundlichen heimischen Brennstoff Holzpellets setzen“, sagt Christian Rakos, Geschäftsführer von proPellets Austria.

Kooperation mit der Behörde

Der Verband proPellets Austria hat mit der Bundeswettbewerbsbehörde umfassend zusammengearbeitet und lange vor der Untersuchung auf die strikte Einhaltung des Wettbewerbsrechts geachtet. „Die Anregung der Behörde, im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung einen Compliance Leitfaden zu erstellen und einige weitere Maßnahmen umzusetzen, um die Wahrung des Wettbewerbsrechts dauerhaft und sicher zu gewährleisten setzen wir gerne um“, ergänzt Christian Rakos.

Zu Schulung verpflichtet

Um künftig einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, wurde ein sogenanntes Fainesspaket erarbeitet. Der Verband proPellets verpflichtet sich unter anderem zu Folgendem:

– Begleitung der Generalversammlung durch Kartellrechtsexperten bzw. Kartellrechtsexpertinnen,
– Abhaltung einer Kartellrechtsschulung für Verbandsmitglieder,
– Erstellung eines praxistauglichen Compliance-Leitfaden zur Einhaltung des Kartellrechts
– Einrichtung eines Compliance-Beauftragten und ein regelmäßige jährliche Berichterstattung an die BWB bis inkl. das Jahr 2026 über die umgesetzten
und beabsichtigten Compliance-Maßnahmen