Raus aus Gas: Klimaschutz-Gebiete in ganz Wien

Der Wiener Klima- und Umweltausschuss hat die fünfte und damit letzte Tranche der Energieraumpläne beschlossen, mit denen die Stadt in Klimaschutzzonen den Einbau von Gasthermen im Neubau untersagt.

Die Energieraumpläne gelten nun auch für die Bezirke 12, 14, 15 und 17 und sind dann in allen 23 Wiener Gemeindebezirken in Kraft, nachdem sie in der Gemeinderatssitzung am 22. November offiziell abgesegnet werden. Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky kritisiert in einer Aussendung auch das Vorgehen des Bundes: „Das EWG extra light der Bundesregierung sieht keine Lösung für den Tausch von 600.000 Gasthermen in bestehenden Gebäuden vor. Das erschwert den Ausstieg massiv“.

Die ersten Klimaschutz-Gebiete wurden Ende Juni 2020 vom Wiener Gemeinderat für die Bezirke 2, 7 und 16 beschlossen. Ende September 2020 folgten die Bezirke 3, 8, 9, 18 und 19. Im Dezember 2022 wurden die Bezirke 4, 5, 6, 20, 21, 22 beschlossen. Die Festlegung von Klimaschutz-Gebieten ist mit der Verordnung von Energieraumplänen in der Wiener Bauordnung festgelegt.

Im Wesentlichen wird dadurch per Verordnung die Wahl des Heizungs- und Warmwasserbereitungssystems von Neubauten beeinflusst. Bestandsgebäude sind davon nicht berührt. In Zukunft darf zur Beheizung und Warmwasserbereitung eines Neubaus, der innerhalb eines Klimaschutz-Gebietes errichtet wird, nur mehr eines der sogenannten „hocheffizienten, alternativen Systeme“ gemäß Wiener Bauordnung zum Einsatz kommen.