Schweißtechnik-Kartell: Strafe für Fronius

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt Anträge für Strafen für Zultner und Haberkorn und konkretisiert die Geldbuße gegen Fronius mit drei Millionen Euro.

Fronius stellte im Juli 2021 einen Kronzeugenantrag bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und kooperierte kontinuierlich und umfassend, teilte die BWB mit. Die Vertriebsverträge enthielten kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote im Rahmen des Vertriebssystems für den Handel mit Schweißtechnikprodukten bei beidseitig, unternehmensbezogenen Geschäften. Außerdem wurden auch über die Vertriebsvereinbarungen hinausgehende Verstöße gegen das Kartellverbot, wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote, bekannt.

Nun liegen der BWB laut Aussendung Anerkenntnisse aller Unternehmen vor, mit denen die beantragten Geldbußen akzeptiert und die Ermittlungsergebnisse außer Streit gestellt wurden. Fronius gestand den von der BWB ermittelten Sachverhalt ein und akzeptierte die Höhe der Geldbuße. Das Unternehmen erhielt den Kronzeugenstatus. Aus diesem Grund wurde eine geminderte Geldbuße in Höhe von drei Millionen Euro beantragt. Fronius und seine Vertragshändler, Zultner und Haberkorn, vereinbarten jahrelang Regelungen über Preisabstimmungen, Gebietsaufteilungen sowie kartellrechtswidrige Wettbewerbsverbote.

Unternehmen geständig

Zultner legte ein Anerkenntnis ab und akzeptierte die beantragte Geldbuße in Höhe von 505.000 Euro. Auch Haberkorn legte ein umfassendes Anerkenntnis ab und akzeptierte die beantragte Geldbuße in Höhe von 870.000 Euro, teilt die BWB mit. Im Bereich der Schweißtechnik werden somit für die mehrjährig anhaltenden, kartellrechtlichen Verstöße Geldbußen in Höhe von insgesamt 4,38 Millionen Euro beantragt.