Wien Holding Arena: Zurück an den Start

Nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Wien wurde die Zuschlagsentscheidung für OVG aufgehoben. Eine Neuausschreibung wird vorbereitet, heißt es von der Wien Holding.

Wien muss noch länger auf eine neue Eventlocation warten: Der ursprünglich Plan mit der Eröffnung – ganz am Anfang mit 2024 angesetzt – hält bei weitem nicht. Begonnen haben die ersten Planung 2019, seither steht das Projekt nicht unbedingt unter einem guten Stern.

Nach erfolgter Vorprüfung aus rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Sicht war durch einen einstimmigen Beschluss der eingesetzten Bewertungskommission die OVG Bristol Limited mit Sitz in London als Bestbieter bewertet worden. Bei der OVG Bristol handelt es sich um ein Konzernunternehmen der Oak View Group aus den USA, die als welt­weit größter Developer von Entertainment- und Sport-Venues gilt. Die Gesamterrichtungskosten wurden vom Bestbieter mit 384 Millionen Euro veranschlagt. Bei einem damals prognostizierten Baubeginn im Jahr 2025 war die Fertigstellung des OVG-Projektes bis voraussichtlich Ende 2029 vorgesehen.

Verwaltungsgericht hebt Entscheidung auf

Zwei Nachprüfungsanträge, einer von der CTS Eventim AG & Co KGaA und einer von der SAM03 Beteiligungs GmbH als Projektgesellschaft des Porr Konzerns auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung bzw. auf Untersagung des Vertragsabschlusses, haben jedoch für einen Stopp gesorgt. Dem Antrag der CTS Eventim wurde vom Verwaltungsgericht Wien stattgegeben. Die Zuschlagsentscheidung an OVG wurde aus formalen Gründen für nichtig erklärt. „Das Gericht stützt sich dabei im Wesentlichen darauf, dass die Änderung der Zusammensetzung des Bieterkonsortiums, deren Hintergründe der Änderung der ursprünglichen Bietergemeinschaft auch vom Verwaltungsgericht nicht aufgeklärt werden konnten, unzulässig ist. OVG sei nicht als Rechtsnachfolger der Bietergemeinschaft anzusehen. In inhaltlicher Hinsicht hat das Gericht jedoch festgestellt, dass die von OVG angebotene Errichtung der WH Arena den Anforderungen der Ausschreibung entspricht und die vorgelegte Machbarkeitsstudie schlüssig und nachvollziehbar ist. Gleiches gilt für die kalkulierte Refinanzierung“, so Martin Schiefer von der Rechtsanwaltskanzlei Schiefer Rechtsanwälte GmbH, die von der Wien Holding mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt wurde.

Da das Verwaltungsgericht Wien das Ausscheiden des Angebots der OVG aus formalen Gründen festgestellt hat, ist das Angebot von OVG auch nicht mehr sanierbar. Weiters beabsichtigt die Wien Holding an die CTS Eventim keinen Zuschlag zu erteilen und das Vergabeverfahren zu widerrufen, da das Angebot der CTS Eventim im Vergleich zum Angebot von OVG um ein Vielfaches höhere Errichtungskosten und Zuzahlungen der Stadt Wien vorsieht.

Partnersuche startet von vorne

Bei der Neuausschreibung ist es wie bisher das Ziel, den Bestbieter für eine strategische Partner­schaft zur Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Finanzierung der Arena zu ermitteln, teilt die Wien Holding mit. So ist es Aufgabe der Bieter, die Arena als multifunktionale High-Level-Arena zu konzipieren, zu errichten und zu betreiben, um sie als Austragungsort für große Rock- und Popkonzerte sowie große Shows von actionreichen Sonderevents bis hin zu großen Sportevents genauso wie für Messen und E-Sport-Events nutzen zu können.

Nachhaltigkeit, Ökologie und Klimaschutz sind zentrale Vorgaben. Zumindest der Klimaaktiv Gold Standard ist zu erreichen. Der strategische Partner hat darüber hinaus mit der Arena ein architektonisches Landmark für die Stadt Wien unter schlüssiger Fortführung des Siegerentwurfs aus dem Realisierungs­wettbewerb (der Architekten Kronaus/Mitterer/Gallister) zu schaffen, heißt es von der Wien Holding.