Geldbußen für Granit und Fröschl
Zwei weitere Geldbußen-Anträge der BWB rund um das Baukartell: Die Granit Holding sowie zwei Tochtergesellschaften sollen 9,8 Millionen Euro zahlen, die Fröschl AG 1,4 Millionen Euro.
Die Gesamtzuwiderhandlung betrifft kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau, vorwiegend Straßenbau in einem Zeitraum von 2002 bis 2017 in ganz Österreich.
Granit selbst war dabei – entsprechend des regionalen Tätigkeitsschwerpunktes des Unternehmens – insbesondere im östlichen Teil des Bundesgebietes an der Gesamtzuwiderhandlung beteiligt. Fröschl selbst war in Tirol im Zeitraum von zumindest Juni 2005 bis Februar 2016 beteiligt. Aufgrund des vergleichsweise kürzeren Zeitraums der unmittelbaren Beteiligung an der Zuwiderhandlung sowie ihres regionalen Tätigkeitsbereichs in Tirol ist Fröschl als Nebenbeteiligte der Gesamtzuwiderhandlung einzustufen, so die Wettbewerbsbehörde.
Zusammenarbeit mit Behörden
Beide Unternehmen anerkannten den von der BWB jeweils ermittelten Sachverhalt in Folge der Übermittlung von Mitteilungen der Beschwerdepunkte. Granit und Fröschl kooperierten außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts mit der BWB und gaben in diesem Zusammenhang umfassende Anerkenntnisse für die Verfahren vor dem Kartellgericht ab, heißt es in einer Aussendung. Zudem wurde auch die jeweilige Einrichtung eines umfassenden Compliance-Systems beider Unternehmen mitberücksichtigt. Die BWB beantragte daher ‒ unter Einbindung des Bundeskartellanwalts ‒ geminderte Geldbußen in der Höhe von jeweils 9,8 Millionen Euro gegen Granit und 1,4 Millionen Euro gegen Fröschl. Die Unternehmen haben die Höhe als verhältnismäßig anerkannt, so die BWB.