Insolvenzen auf Vor-Pandemie-Niveau

Die 1.548 im ersten Halbjahr 2023 eröffneten Firmeninsolvenzen bedeuten laut AKV ein Plus von 12,09 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2022, während man auf dem Niveau vor der Pandemie liegt (1. HJ 2019: 1.534). Baubranche als Spitzenreiter.

Der während der Pandemie aufgebaute Rückstau von circa 2.000 Firmeninsolvenzen ist weiterhin nicht abgebaut, heißt es vom AKV. Die Zinserhöhungen der EZB, gestiegene Kreditraten, die KIM-Verordnung und die damit verbundenen verschärften Kreditvergaberichtlinien führten zu einem Abwärtstrend am Immobilienmarkt. Die inflationäre Entwicklung und die gestiegenen Material- und Produktionskosten führten in der Baubranche samt Nebenbranchen verstärkt zu einer Auftragsflaute. Der Einbruch am Wohnungs- und Hausbau ist auch ausschlaggebend dafür, dass im 1. Halbjahr 2023 in der Baubranche die meisten Firmeninsolvenzen (408) zu verzeichnen waren.

Der Handel wiederum ist mit einem Kaufkraftverlust und einem reduzierten Kaufverhalten von Kunden konfrontiert. Dies führte in dieser Branche vor allem im 2. Quartal 2023 zu Insolvenzen namhafter Handelsunternehmen wie „Leiner & kika“. Es zeichnet sich laut dem Verband, dass 2023 ein Insolvenzjahr mit besonders vielen gefährdeten Arbeitsplätzen sein wird.

Steigende Abweisungsbeschlüsse

Lediglich im Burgenland haben die eröffneten Firmeninsolvenzen geringfügig (- 5,56 %) abgenommen. In Tirol und Vorarlberg liegen exakt die Vorjahreswerte vor, in allen anderen Bundesländern sind Steigerungsraten zu verzeichnen, teilt der AKV mit. Der AKV rechnet mit circa 5.500 Firmeninsolvenzen im Gesamtjahr 2023. 29,80 % der Verfahren endeten im 1. Halbjahr 2023 mit dem Abschluss eines Sanierungsplans, ein international hervorragender Wert, so der AKV.

Besorgniserregend ordnet der AKV den Umstand ein, dass die 1.224 Abweisungsbeschlüsse im 1. Halbjahr 2023 um ein Viertel (+ 25,54 %) über den bereits erhöhten Vorjahreswerten liegen. Diese Abweisungsbeschlüsse betreffen Unternehmungen, bei denen nicht einmal freies Vermögen von 4.000 Euro für eine Kostendeckung vorhanden ist und welche zumeist durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen „künstlich“ am Leben erhalten wurden.