Baukartell: Antrag für Geldbuße

Hitthaller + Trixl sollen 1,36 Millionen Euro zahlen: Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße eingebracht.

Hitthaller war unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen insbesondere in der Steiermark beteiligt, so die BWB. Vereinzelt seien auch Bauvorhaben in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland betroffen gewesen. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern, heißt es von der Behörde. Aufgrund dieser kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen wurde nunmehr gegen Hitthaller die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 1,36 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt.

Hitthaller hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert, so die Behörde. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Hitthaller ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt, heißt es in einer Aussendung.

Geldbuße rechtskräftig

Die BWB teilt außerdem mit, dass Geldbuße in Höhe von 4,81 Millionen Euro gegen Pittel + Brausewetter rechtskräftig ist.

Im Rahmen des Baukartells trafen zahlreiche Unternehmen Absprachen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Bauaufträgen zu verhelfen und so Marktanteile und Margen zu sichern. Das Kartell umfasste das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen in der Bauwirtschaft gemeinsam mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei u.a. umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen förmlichen Schritt der BWB, mit dem die Unternehmen schriftlich über die vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen derzeit noch Ermittlungen. Gegen mehrere Unternehmen wurden bereits Geldbußen vom Kartellgericht verhängt. Mehrere Verfahren sind vor dem Kartellgericht noch anhängig.