Kartellgericht: NFS Bau muss zahlen
Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von 54.000 Euro gegen die NFS Bau GmbH. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Die BWB stieß auf Grundlage eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf kartellrechtsrelevante Informationen im Bereich des Fassadenbaus. Im Sommer stellte die BWB gegen das erste Unternehmen, NFS Bau GmbH, einen Geldbußenantrag an das Kartellgericht. Das Unternehmen stellte im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) die Vorwürfe außer Streit. NFS Bau wurde seitens der BWB vorgehalten, an kartellrechtswidrigen, horizontalen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen beteiligt gewesen zu sein.
Im November folgte das Kartellgericht dem Antrag der BWB zur Gänze und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 54.000 Euro. Dabei wurden die von der BWB behaupteten und mit Beweismitteln dargelegten Preisabsprachen und Marktaufteilungen sowie Austausch sonstiger, wettbewerbssensibler Informationen zwischen NFS Bau GmbH und weiteren Mitbewerbern antragsgemäß vom Kartellgericht festgestellt. Die Absprachen betrafen diverse Bauvorhaben bei Ausschreibungsverfahren im Bereich des Fassadenbaus. Das kartellrechtswidrige Verhalten betraf das Jahr 2017 im Raum Wien.