Bau: Einmal wieder ertappt
Bundeswettbewerbsbehörde stellt gegen vier Unternehmen einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße wegen Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und anderen wettbewerbswidrigen Handlungsweisen im Bausektor.
Es wurde lange untersucht, am Ende erhärtete sich der Verdacht, dass am Bau Zuwiderhandlungen, wie Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen stattfinden. Das hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nun festgestellt und einen Bußantrag an das Kartellgericht gestellt.
Konkret hat die BWB hat am 29.10.2020 gegen vier Unternehmen (1 Muttergesellschaft und 3 Tochtergesellschaften) einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmen Vereinbarungen getroffen haben sowie ihre Verhaltensweisen im Wettbewerb bei Ausschreibungen von Hoch- und Tiefbauprojekten abgestimmt haben.
Die mutmaßlichen Zuwiderhandlungen umfassen etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen sowie die Bildung von kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften. Die Absprachen betreffen einen Zeitraum von zumindest 2002 bis 2017. Die Zuwiderhandlungen betreffen eine hohe Zahl an Ausschreibungen mit Auftragsvolumen von 50.000 bis zu 60 Millionen Euro, so die BWB.
Potentiell Geschädigte
Geschädigt wurden demnach Öffentliche Auftraggeber wie bspw. Bund, Länder und Gemeinden. Sie vergeben im Rahmen von Ausschreibungen, welche dem Vergaberecht unterliegen, Aufträge an Bauunternehmen. Diese Bauaufträge werden von den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen mitfinanziert. Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs. Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler.
Bisherige Ermittlungen der BWB:
Die BWB führte im Frühjahr 2017 mehrere Hausdurchsuchungen in der Baubranche durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden Papierunterlagen sowie IT Daten im großen Umfang sichergestellt. Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen an das Kartellgericht führen werden.
Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 % des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.
Das heißt konkret für einen der heimischen Baukonzerne wird die Angelegenheit eventuell ziemlich teuer. Gegen wen sich der nun eingereichte Bußantrag richtet, teilt die BWB nicht mit.