EU vereinheitlicht Energieausweis
Ab Mai 2026 gelten in der gesamten EU neue Vorgaben für Energieausweise von Gebäuden. Die bisherige Skala von A+ bis H wird durch eine einheitliche Klassifizierung von A bis G ersetzt und orientiert sich künftig an der aus dem Bereich der Haushaltsgeräte bekannten Darstellung.
Grundlage der Änderungen ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die von allen Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Energieausweise behalten weiterhin eine Gültigkeit von zehn Jahren und dürfen ausschließlich von qualifizierten Energieberaterinnen und -beratern sowie anderen Fachleuten ausgestellt werden. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Gebäuden innerhalb der EU.
Erweiterter Anwendungsbereich
Neben der neuen Skala wird auch der Anwendungsbereich der Energieausweise ausgeweitet. Künftig sind sie nicht nur bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung erforderlich, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie nach größeren Renovierungen. Als größere Renovierung gilt, wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehülle saniert wird oder die Maßnahmen mehr als ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Zusätzlich müssen viele öffentliche Gebäude künftig ebenfalls über einen gültigen Energieausweis verfügen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, während selbstgenutzte Wohngebäude weiterhin ausgenommen sind.
Gesetzliche Verpflichtungen unverändert
Da bestehende Energieausweise zehn Jahre gültig bleiben, wird die bisherige Skala von A+ bis H noch einige Zeit parallel im Umlauf sein. Neue Ausweise verwenden jedoch ausschließlich die aktualisierte Klassifizierung. Die höchste Effizienzklasse A ist künftig Nullemissionsgebäuden vorbehalten, während die Klasse G die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des nationalen Gebäudebestands abbildet. Die übrigen Gebäude verteilen sich auf die Klassen B bis F. Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb der EU-Vorgaben fest, während die Farblogik unverändert bleibt: Grün steht für hohe, Rot für niedrige Energieeffizienz.
Die neue Skala ersetzt keine bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen. Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz, etwa zu erneuerbaren Energien beim Heizungstausch oder zu Austauschfristen alter Heizkessel, bleiben weiterhin bestehen. Die Energieeffizienzklassen dienen vielmehr als Informationsinstrument, das auf einen Blick zeigt, wie ein Gebäude im Vergleich zum nationalen Bestand einzuordnen ist, und damit Transparenz für Eigentümer, Mieter und Investoren schafft.



