Wunschliste für UmBau-Ordnung
115 Architekt:innen, Forscher:innen, Stadt-und Fachplaner:innen haben ihre Ideen für Erleichterungen bei der Bestandssanierung zu Papier gebracht.
Um herauszufinden, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen und technische Normen die Transformation von Bestandsgebäuden erschweren, haben Architect4Future und IG Archtiektur im Sommer 2024 eine Umfrage gestartet. 265 Personen haben teilgenommen, 115 davon haben die Umfrage abgeschlossen. Danach wurde evaluiert, jetzt liegen die Ergebnisse vor.
Mit Abstand am häufigsten wurde die Erfüllung der hohen technischen Anforderungen im Bestand genannt. In vielen Bauordnungen werden oft sehr schnell Mechanismen ausgelöst, die an Umbauten dieselben Kriterien stellen wie an Neubauten. Diese zu erreichen stellt vielfach eine große Herausforderung dar. Die Teilnehmenden identifizierten weitere Problemfelder in folgenden Bereichen: organisatorische Rahmenbedingungen, Privatrecht und Steuerrecht. Von manchen wurde aber auch ein Mangel an verschärften technischen Anforderungen genannt.
Am heftigsten werden die Bestimmungen zum Brandschutz, zum Schallschutz und zum Wärmeschutz kritisiert. Auch bürokratische Hürden und Barrierefreiheit liegen den Planern im Magen.
Lösungsvorschläge
Von den Teilnehmenden wurden folgende Lösungsvorschläge zu den vorgenannten Hemmnissen angeführt, allerdings nicht auf Umsetzbarkeit überprüft.
Ausweitung der digitalen Planungsgrundlagen für Bestandsgebäude
– Einführung eines digitalen Gebäudekatasters von Bestandsgebäuden mit Einteilung in Klassen der „Sanierbarkeit“ – bei Erfordernis Gebäudeaufnahme durch Scanner.
– Verpflichtende Übermittlung der Einreichunterlagen von Neubauten als Datei zur Erweiterung eines digitalen Planarchivs für Sanierungen der Zukunft
Kostenwahrheit, CO2 – und Energieverbrauch
– Erweiterung des Energieausweises auf den bereits bei der Errichtung erfolgten CO2 – Fußabdruck/ graue Energie eines Bestandsgebäudes.
– Verbindlicher Vergleich des Energieaufwandes von Abbruch inkl. Neubau im Vergleich zu einer Sanierung oder Transformation des Bestandes mit Bestandserhalt
– Gutachtenpflicht für Abbruch von ganzen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen inkl. Gegenüberstellung von Kosten mit Ressourceneffizienz.
Nachweisführungen und Kompensationsmaßnahmen
– Ermöglichung von Kompensationsmaßnahmen bei z.B. Brandschutz, Bauphysik usw. als Abweichung zu Richtlinien und Normen, z.B. keine Außendämmung an der bestehenden Ziegelaußenwand, dafür Kompensation mit Photovoltaik, Wärmepumpen usw.
– Durchsetzung der Wiederverwendung von Materialien durch Gutachten von z.B. Statik zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
– Einführung eines Punktesystems für Abweichungen bei Sanierungsmaßnahmen (in Anlehnung an gängige Gebäudezertifizierungssysteme werden Punkte für Einhaltung der Vorschriften vergeben, bei Abweichungen werden Punkte abgezogen. Um einen Umbau genehmigen zu können muss eine bestimmte Punktzahl erreicht werden).
– Bonusregelungen wie Lockerung von Stellplatzverpflichtungen, Erleichterungen bei Raumhöhen, Belichtungen und Nachverdichtung, die die Attraktivität von Bestandsbauten steigern.
– Klare Trennung von Neubau und Bestand: Einführung spezifischer Regelungen für Sanierung, Bestandserhalt und Umnutzung, mit vereinfachten Nachweisen und flexibleren Vorgaben
Steuern und Förderungen
– Einführung einer Abgabe bei Bodenneuversiegelung, zweckgewidmet für Umbauten und Sanierungsmaßnahmen, sowie die Rückwidmung von ungenutztem Bauland.
– Folgende Förderungen mit Fokus auf den Bestand wurden genannt.: für Zwischen- und Umnutzung. für moderne Kastenstockfenster. Wohnbauförderung auf ökologische und soziale Maßnahmen fokussieren. Keine Förderung für den Neubau. Wohnbauförderung in Sanierungsförderung umbenennen. für Verbesserungen für Gewerbe in Erdgeschosszonen im Bereich der gebäudetechnischen Vorbereitungen, z.B. Elektrik und Lüftungstechnik.
– Garantierte Förderzusagen vor Baubeginn.
Bauordnung, Bürokratie und Kommunikation mit der Baubehörde
– Verfahren beschleunigen z. B. durch frühe Abstimmungen mit der Baubehörde oder Abwägungsverfahren mit interdisziplinären Kommissionen.
– Abbau des Föderalismus bei Baubewilligungen und Wohnbauförderung. Einführung eines Bautenministeriums, das diese Agenden koordiniert.
– Nachverdichtung mit Dichteüberschreitung bei Bestandsbauten erleichtern.
– Kein Verfahren nach §69 BO9 für Wien bei Firsthöhenüberschreitungen im zulässigen Umriss.
– Möglichkeit der Nachreichung von Bauphysik, Statik, Energieausweis etc., um die baurechtlichen Fragen zuvor zu klären.
– Beschlüsse der Wohnungseigentümer:innengemeinschaft (gem. §24 WEG10) zur Durchführung von Maßnahmen soll auch für die Baueinreichung ausreichend sein, damit nicht alle Grundstückseigentümer*innen den baulichen Eingriffen zustimmen müssen.
– Lediglich eine Anzeigepflicht für folgende Änderungen an Bestandsgebäuden: Widmungsänderung; Abbruch von Fensterbrüstungen für Balkone oder französische Balkone, generell Änderungen an der Fassade, solange die gesetzliche Belichtung der Nachbar:in gegeben ist
Nachweisführungen und Kompensationsmaßnahmen
– Haftungsregelungen und Rechtsprechung sollen den genehmigten Konsens und das Verschlechterungsverbot in der OIB berücksichtigen.
– Hinweispflicht der Eigentümer:innen bei Abweichungen – Eigenverantwortung der Nutzer*innen stärken.
– Schaffung einer Rechtsgrundlage zur seriösen Risikoabschätzung für Ämter/ Bauherr:innen/ Architekt:innen usw. bei Abweichungen von der Norm: Implementierung eines Stufensystems (geringes/ relevantes/ dringendes Risiko) mit gleichzeitiger Festlegung von Handlungsbedarf.
– Haftungsfonds für Bestandsbauten, falls etwas passiert. Vereinbarungen in Verträgen, welche ÖNormen angewendet werden müssen.
– Bewusstseinsbildung bei Justiz und Sachverständigen zur Differenzierung zwischen sicherheitsrelevanten und wirtschaftsgetriebene Standards.
– Haftungsverpflichtungen für Gebäudeeigentümer:innen ändern.
Das Originaldokument mit den Ergebnissen finden Sie hier.



