Warnhinweis zu Vergabegesetz-Novelle
Die Novelle Bundesvergabegesetz bringt Intransparenz so die Kammer der Ziviltechniker:innen Wien.Niederösterreich.Burgenland.
Die Bundesregierung plant für das Jahr 2026 eine umfassende Novellierung des Bundesvergabegesetzes (BVergG). Der Begutachtungsentwurf zur geplanten Gesetzesänderung wurde Mitte Oktober vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) veröffentlicht und befindet sich derzeit im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für März 2026 vorgesehen.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland begrüßt das Ziel, mit der Novelle ökologische und nachhaltige Kriterien stärker im Vergaberecht zu verankern. Gleichzeitig warnt sie jedoch vor erheblichen Risiken für Transparenz und Wettbewerb, die sich aus einzelnen Bestimmungen des Entwurfs ergeben könnten.
Kritik an geplanter intransparenter Vergabepraxis
Eine generelle Anhebung der Schwellenwerte im Vergaberecht wird seit Längerem diskutiert. Mit der vorliegenden Novelle soll diese nun Realität werden – allerdings geht dies zu Lasten einer qualitätvollen Planung: Während die Schwellenwerte für Bauleistungen deutlich erhöht werden sollen, bleiben jene für Dienst- und Lieferleistungen, einschließlich Planungsleistungen, im Wesentlichen unverändert.
Der Präsident der Ziviltechniker:innenkammer Wien, Niederösterreich, Burgenland, Bernhard Sommer, gibt zu bedenken, dass diese Ungleichheit bei der Anpassung der nationalen Schwellenwerte zu einer weiteren Ungleichbehandlung von Planungs- und Bauleistungen führt. Es verstärke die bestehende Situation, dass aufgrund der ungleichen EU-Schwellenwerte mitunter Planungsleistungen bereits bei vergleichsweise kleinen Bauvorhaben ab einem bestimmten Schwellenwert EU-weit ausgeschrieben werden müssen.
Das weitaus kostenintensivere Errichten desselben Gebäudes kann hingegen aufgrund des dafür geltenden, deutlich höheren Schwellenwerts oft rein national ausgeschrieben werden.
Sommer warnt vor den Folgen: „Dieses Ungleichgewicht kann dazu führen, dass Planungsleistungen nicht mehr separat vergeben werden, sondern im Rahmen von Totalunternehmerverfahren mitvergeben werden. Wenn nun auch kleinere Projekte auf diese fragwürdige Weise vergeben werden, gehen sie nicht nur aus weniger Bewerber:innen hervor, sondern werden auch intransparent abgewickelt.“ betont er.
Ganz generell sieht die Kammer der Ziviltechniker:innen Totalunternehmermodelle äußerst kritisch, da sie die Trennung von Planen und Bauen aufheben – eine Grundvoraussetzung für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung. Die geplante Novelle könnte den Trend zum Totalunternehmermodell weiter fördern. „Die Erfahrung zeigt, dass solche Modelle immer wieder zu Intransparenz, Qualitätsproblemen und Mehrkosten führen.“
Mit der vorliegenden Neufassung der Vergabeschwellen werde außerdem der Paragraf 44 Abs. 3 irrelevant, der bisher eine Direktvergabe unter gewisse Prämissen stellte. Künftig wird – durch die Erhöhung der Schwellenwerte – vermehrt direkt vergeben werden. Das kann zu einem reinen Preiswettbewerb führen und damit die Qualität geistiger Dienstleistungen gefährden. Gerade bei komplexen Planungs- und Beratungsleistungen müssen qualitative Kriterien im Vordergrund stehen, um die bestmöglichen Lösungen im öffentlichen Interesse sicherzustellen.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland appelliert daher, die geplanten Änderungen der Schwellenwerte sorgfältig zu überdenken und von einer Anhebung grundsätzlich abzusehen.


