Kältemittel-Förderknautsch

Die soeben veröffentlichten Förderrichtlinien haben einen Kältemittel-Haken. Die wenigsten Geräte wären damit förderfähig. An einer Reparatur wird dem Vernehmen gewerkt.

Nach Monaten des Wartens präsentierte Umweltminister Norbert Totschnig am 3. Oktober die neuen Förderrichtlinien für den Heizungstausch. Es ging ein Ruck der Erleichterung durch die betroffenen Reihen. Die Registrierung für den neu geförderten Heizungstausch sei ab sofort möglich, verkündete der Minister. Loslegen können Interessenten dennoch nicht, denn die neuen Förderrichtlinien müssen erst noch adaptiert werden, weil sich ein gravierender Fehler eingeschlichen hat. Das ist wohl auch der Grund, warum die Liste der förderfähigen Wärmepumpen online nicht abrufbar ist.

GWP-Limit 150 gilt ab 2027

Es geht um das Kältemittel in den förderfähigen Wärmepumpen. „Das eingesetzte Kältemittel darf den GWP-Wert von 150 nicht überschreiten“, steht im kürzlich veröffentlichten Infoblatt auf der Website www.sanierungsoffensive.gv.at zu lesen. Das wäre ein Hammer, denn damit würden viele Geräte der meisten Hersteller nicht förderungswürdig sein.

Nach der europaweit geltenden F-Gas-Verordnung gilt der GWP-Höchstwert von 150 erst ab 2027. Seit 2025 sind Kältemittel mit einem GWP über 750 in neuen Anlagen verboten. Wie man aus gut informierten Kreisen hört, soll der Fehler, den man auch als Gold Plating interpretieren kann, bald behoben werden.

Anfragen zur Causa von Building Times an das zuständige Ministerium, als auch an die Förderstelle blieben bislang unbeantwortet.