Förderstopp trifft viele Segmente

Mit Ende Juni sind eine ganze Palette von Förderungen Betriebe, Gemeinden und Institutionen ausgelaufen.  Die Umstellung auf effizientes LED-Licht ist genauso betroffen wie die Gebäudeautomatisierung.  

Die kostenintensive Heizungsförderung wurde bereits im Dezember 2024 gestoppt. Mit 30. Juni 2025 wurde eine ganze Reihe von weiteren Förderungen eingestellt oder an die neuen budgetären Rahmenbedingungen angepasst. Das betrifft die Gebäudeautomatisierung, innerbetriebliche Energiezentralen, den Bereich Klimatisieren und Kühlen, energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte und auch die Fördertöpfe für die Erneuerung von Licht. Die Umstellung von alten Leuchten auf LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW wird nicht mehr gefördert. Ebenso ausgelaufen sind die LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung sowie Innenbeleuchtung ab 20kW. Weiters wurden die Fördertöpfe für Gefährliche Abfälle und Rohstoffmanagement geschlossen. Wie die mit der Abwicklung der Förderung betrauten Kommunal Kredit Public Consulting informiert, gibt es für die meisten der abgeschafften Förderungen derzeit keine alternative Einreichungsmöglichkeit.

Förderwesen im Sparbetrieb

Ausgenommen davon ist der Bereich Gebäudeautomatisierung & Innerbetriebliche Energiezentralen: Hier besteht die Möglichkeit für mehrere Anträge im Rahmen der Programme „Energiesparen in Betrieben“ beziehungsweise „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“ zu stellen. Eine Förderungseinreichung zur Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage ist in den Schwerpunkten für „Wärme aus erneuerbaren Ressourcen“ weiterhin möglich. Für Maßnahmen für Kältebereitstellungsanlagen und Free-Cooling-Systemen sowie Sektorkopplung gibt es keine alternative Einreichungsmöglichkeit. Im Segment Gefährliche Abfälle & Rohstoffmanagement gibt es mit dem aktuellen Förderungsangebot für Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen teilweise eine Fördermöglichkeit.

Für bereits eingereichte Anträge gilt, dass alle vor dem 30. Juni 2025 eingereichten Förderanträge und Registrierungen weiterhin nach den geltenden Förderbestimmungen behandelt werden. Bei beantragten Förderungen gilt die Voraussetzung, dass die Beurteilung mit den vollständigen Projektunterlagen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden kann. Veröffentlicht wurde die Information zu den Fördereinschränkungen am 18. Juli.