EU-Gebäuderichtlinie pusht Ladeinfrastruktur
Die EU-Gebäuderichtlinie legt Mindeststandards für Ladeinfrastruktur fest. Hierzulande wäre es Zeit einheitliche und praxistaugliche Vorgaben für ganz Österreich zu schaffen.
Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Perfomance of Building Directive) will die EU-Kommission das Tempo zur Umsetzung von nachhaltiger Ladeinfrastruktur in den Mitgliedsstaaten deutlich erhöhen. Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) begrüßt die neue EU-Richtlinie und empfiehlt den gesetzgebenden neun Landesregierungen auf österreichweit einheitliche Lösungen zu setzen.
2. Erweiterte Vorverkabelung: Neue und umfassend renovierte Wohn- und Nichtwohngebäude sollen so vorverkabelt werden, dass Erweiterungen sehr einfach und kostengünstig gemacht werden können und sie eine gleichzeitige Nutzung und intelligente Ladefunktionen unterstützen. Dadurch wird der Einsatz erneuerbarer Energien optimiert und die Netzstabilität gefördert.
3. Förderung öffentlicher Einrichtungen als Vorbilder: Schnellere Regelungen für öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser sollen zur Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.
4. Nutzerfreundlichkeit in Wohngebäuden: Einfache Genehmigungsprozesse erleichtern Bewohnern die Installation eigener Ladepunkte, was den Zugang zur Elektromobilität für Mieter und Eigentümer fördert.
„Die novellierte EU-Gebäuderichtline ebnet den Weg für den Ausbau einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur in Österreich,“ erklärt BEÖ-Experte Gerald Mayrhofer. „Mit unseren Empfehlungen wollen wir sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur den Bedürfnissen der Nutzer:innen nach Praxistauglichkeit gerecht wird und für Gebäudeeigentümer auch wirtschaftlich umsetzbar ist.“
„Die neuen EU-Vorgaben werden Österreich in den Mobilitätswende weiter voranbringen. Gleichzeitig schaffen sie wirtschaftliche Impulse durch Investitionen in moderne und intelligente Ladeinfrastruktur,“ schließt BEÖ-Vorsitzender Reinhardt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Hintergrund:
Die aktuelle EU-Gebäuderichtline EU/2024/1275 fordert umfassende Maßnahmen zur Ladeinfrastruktur für Nichtwohngebäude sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen. Auch Wohngebäude (Neubauten und Renovierungen) fallen unter die Vorgaben. Einzigartig ist die Verpflichtung für alle Bestandsbauten von Nichtwohngebäuden: Gebäude-Eigentümer müssen Ladeinfrastruktur bis zum 1. Januar 2027 bereitstellen, wenn das Gebäude über mehr als 20 Parkplätze verfügt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.