OGH-Urteil: Netzbetreiber zahlen zurück
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) vergangene Woche festgestellt, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelt in vielen Fällen unzulässig war. Die österreichischen Netzbetreiber akzeptieren dieses Urteil und werden die entsprechenden Beträge umgehend rückerstatten.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass auch Betreiber von Erzeugungsanlagen durch die Bezahlung von Netzzutrittsplauschalen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Der OGH hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung dieser Beträge nur in bestimmten Fällen zulässig ist, etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden.