Akkus brennen, Rauchwarnmelder schützen
Experten fordern zum Tag des Rauchwarnmelders mehr Eigeninitiative in privaten Wohnungen.
Mit der rasant wachsenden Zahl an akkubetriebenen Geräten wie E-Bikes oder Smartphones steigt auch die Gefahr von Bränden in den eigenen vier Wänden. Beschädigte Energiespeicher, unpassende Ladegeräte oder technische Defekte gehören mittlerweile zu den häufigsten Brandursachen. Anlässlich des Tags des Rauchwarnmelders am 13. Oktober rückt die frühzeitige Branderkennung als lebensrettende Schutzmaßnahme ins Blickfeld, insbesondere während der Nachtstunden.
Die Dringlichkeit belegen aktuelle Zahlen der österreichischen Brandschadenstatistik: In Niederösterreich verursachte die Kategorie „Elektrische Energie“ im Jahr 2025 rund 25 Prozent der Schadenssumme und etwa 18 Prozent aller Brandschäden – Tendenz steigend. Auch in der Steiermark war dies mit 245 registrierten Fällen die primäre Brandursache, wobei der Großteil der Vorfälle dem Zivilbereich zugeordnet wurde.
Trotz dieser Entwicklung hinkt die gesetzliche Regelung in weiten Teilen Österreichs hinterher. Eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder gilt bundesweit nur für Neubauten. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsimmobilien existiert bislang ausschließlich in Kärnten. In allen anderen Bundesländern bleibt die Ausstattung bestehender Wohnbauten der privaten Initiative der Eigentümer und Bewohner überlassen.
Branchenexperten mahnen daher zur Eigeninitiative. „Solange nicht alle bestehenden Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind, ist Eigeninitiative gefragt. Gerade angesichts der zunehmenden Zahl akkubetriebener Geräte sollte der Schutz der eigenen vier Wände nicht allein von gesetzlichen Mindestanforderungen abhängig gemacht werden“, betont Gerald Rausch, Vertriebsleiter Österreich von Ei Electronics.
Bei der Anschaffung sollten technische Qualitätsmerkmale wie eine fest verbaute Lithiumbatterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer sowie das Q-Qualitätssiegel im Vordergrund stehen. Praktisch sind große Test- und Stummschalttasten, die sich bequem vom Boden aus – etwa mit einem Besenstiel – bedienen lassen. Für Schlaf- und Kinderzimmer empfehlen sich zudem Modelle ohne störendes LED-Blinken. Zusätzliche Sicherheit bieten funkvernetzte Geräte, die einen Alarm raumübergreifend im gesamten Wohnbereich weiterleiten.
Der Aktionstag am 13. Oktober bietet Haus- und Wohnungseigentümern einen konkreten Anlass für einen Sicherheitscheck, um bestehende Geräte auf Positionierung, Vernetzung und einwandfreie Funktionalität zu überprüfen.
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