Trox: Sicherheit für Parkquartier Q5
Moderner Brandschutz: Auf den Grazer Reininghaus Gründen wurden Gebäude mit modernsten Druckbelüftungsanlagen ausgestattet.
Zwei Objekte, auf deren Sockelzonen je vier unterschiedlich hohe Türme ruhen, bieten Platz für insgesamt 555 Wohnungen und zusätzlich rund 7.000 Quadratmetern für Büro- und Handelsflächen. Für zwei der Gebäude, eines mit 14 Stockwerken, das andere mit acht Stockwerken, kommt die Druckbelüftung laut Brandbekämpfungs- und Aufenthaltskonzept gemäß der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB) von Trox. Dieses Druckbelüftungssystem sorgt dafür, dass Flucht- und Rettungswege im Brandfall rauchfrei bleiben. Sie dienen damit der Selbstrettung und helfen den Einsatzkräften. „Bei einem Brand ist die Rauchentwicklung meist viel gefährlicher als die Flammen“, sagt TROX Geschäftsführer Wolfgang Hucek. „Eine Druckbelüftungsanlage erhöht daher die Sicherheit im Brandfall ganz massiv.“
Brandbekämpfungskonzept
Das verschränkte Stiegenhaus wurde von Trox mit je einer Druckbelüftungsanlage (DBA) gemäß TRVB S 112 – 9.2 Brandbekämpfungskonzept ausgestattet. Dafür ist volle Redundanz (100 Prozent) der Ventilatoren vorgesehen. In den Geschossen eins bis 14 (Wohnnutzung) wurde eine gesicherte Abströmung über Abströmschächte realisiert. Zur Abströmung wurden Brandrauchsteuerklappen EK‐JZ verbaut. Die gesicherte Abströmung im Erdgeschoss und Untergeschoss erfolgt über einen eigenen Abströmschacht. Die Ansteuerung der Druckbelüftungsanlage erfolgt brandfallgesteuert durch die Brandmeldeanlage. Pro Geschoss und Stiegenhaus wurde eine Schleuse mit 30-fachem Luftwechsel installiert. Die beiden Aufzüge, wobei einer davon ein Feuerwehr‐Aufzug ist, wurden laut TRVB druckbelüftet.
Aufenthaltskonzept für ein Gebäude
Das Stiegenhaus wurde mit einer Druckbelüftungsanlage (DBA) gemäß TRVB S 112 – 9.1.1.3 Aufenthaltskonzept ausgestattet. Es ist keine Redundanz der Ventilatoren vorgesehen. Eine Durchströmung der Nutzungseinheit im Brandgeschoss erfolgt durch manuell öffenbare Fenster. Der Spülluftvolumenstrom entsprechend TRVB S 112 – 9.1.1.3 von mindestens 30.000m³ pro Stunde bewirkt eine ausreichende Rauchfreihaltung des Fluchtweges. Der Feuerwehr‐Aufzug wurde auch laut TRVB druckbelüftet.