PV&B begrüßt Reform der Gewerbeordnung
Unternehmen profitieren künftig von einfacheren Regeln für eigene PV-Anlagen und Speicher.
Der österreichische Nationalrat hat einstimmig eine Novelle der Gewerbeordnung beschlossen. Betriebliche Photovoltaikanlagen, elektrische Batteriespeicher sowie Ladestationen lassen sich künftig unter Einhaltung definierter Auflagen ohne gesonderte gewerberechtliche Genehmigung errichten. Erstmals ist diese Freistellung direkt im Gesetz verankert.
Die Neuregelung erfüllt ein zentrales Anliegen der Branche nach über zehn Jahren Vorlaufzeit. Laut der Interessenvertretung PV&B Austria bringt die Gesetzesänderung spürbare Entlastungen bei bürokratischen Verfahren, da künftig auch eigenständige Batteriespeicher von den vereinfachten Bestimmungen erfasst werden.
„Diese Rechtssicherheit haben wir als Branchenvertretung seit Jahren eingefordert. Bereits 2021 konnten wir einen Freistellungserlass der damaligen Wirtschaftsministerin erwirken, der in der Praxis jedoch nicht in allen Bundesländern entsprechend berücksichtigt wurde. Besonders wichtig ist daher, dass wir in den finalen Verhandlungen auch erreichen konnten, dass nicht nur PV-Anlagen bei Gewerbetrieben, sondern auch elektrische Batteriespeicher sowohl mit als auch ohne PV-Anlage, ohne aufwändige Betriebsanlagengenehmigung errichtet werden können. Der Nationalrat hat damit klare Rahmenbedingungen für Unternehmen und die gesamte Photovoltaik- und Batteriespeicherbranche geschaffen“, betont Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV&B Austria, und ergänzt abschließend: „Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein – Hartnäckigkeit zahlt sich aus.“

