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OIB-Richtlinie 7: Warnung vor verzerrten Ökobilanzen

Der Stahlbauverband fürchtet weitere Bevorzugung von Holz.

Mit der geplanten OIB-Richtlinie 7 („Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“) wird künftig maßgeblich festgelegt, welche Bauweisen in Österreich als klimafreundlich gelten. Erstmals soll das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP) von Neubauten verpflichtend ausgewiesen werden. Aus Sicht des Österreichischen Stahlbauverbands ist dafür eine praxistaugliche, materialneutrale und EU-konforme Umsetzung entscheidend. Neben Klimazielen gehe es im Gebäudesektor auch um Kosten sowie Planungs- und Rechtssicherheit. Nationale Verschärfungen oder verzerrte Ökobilanzen müssten vermieden werden. In Österreich habe es lange ein nationales „Holz-Golden-Plating“ gegeben, das die CO₂-Bilanz des Holzbaus einseitig begünstigte.

Wälder: von der CO₂-Senke zur CO₂-Quelle

Laut Treibhausgasinventur 2025 sind Österreichs Wälder von einer CO₂-Senke zu einer CO₂-Quelle geworden. Während die Senkenleistung zwischen 2016 und 2018 noch durchschnittlich 4,8 Mio. Tonnen CO₂ pro Jahr betrug, weist der Sektor nun 8,0 Mio. Tonnen zusätzliche Emissionen aus. Ursachen sind hohe Holzeinschläge und große Mengen an Schadholz. Laut EU-Vorgaben müsste Österreich jährlich mindestens 4,66 Mio. Tonnen CO₂ binden. Die Abweichung könnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen nach sich ziehen.

Holznutzung und CO₂-Bilanz

2023 wurden – inklusive Importen – rund 42 Mio. Festmeter Holz genutzt. 61 Prozent davon werden energetisch verwertet und verbrannt, was rund 26 Mio. Tonnen CO₂ pro Jahr entspricht. Nur etwa 10 Prozent fließen in langlebige Produkte wie den Holzbau. Die oft dargestellte CO₂-Negativbilanz entstand vor allem dadurch, dass in der Bewertung meist nur die Herstellungsphase (A1–A3) berücksichtigt wurde, während Transport zur Baustelle, Montage sowie Rückbau und Entsorgung unberücksichtigt blieben.

Lebenszyklus statt Teilbilanz

Der Stahlbauverband fordert daher eine vollständige Lebenszyklusbetrachtung – von der Herstellung über Nutzung und Instandhaltung bis zum Rückbau. „Teilbilanzen führen systematisch zu Verzerrungen“, sagt Geschäftsführer Georg Matzner. Auch temporäre CO₂-Speicher dürften nicht als dauerhafte Emissionsreduktion gerechnet werden. Für mehr Transparenz plädiert der Verband für einen einheitlichen GWP-Wert im Energieausweis sowie eine getrennte Ausweisung von fossilen, biogenen und landnutzungsbedingten Emissionen. Ebenso wichtig sei die Berücksichtigung realer Lebensdauern von Bauteilen. Langlebige Tragstrukturen seien ein zentraler Beitrag zum Klimaschutz und zu leistbarem Bauen.

Die OIB-Richtlinie 7 soll ab 2026 ausgearbeitet, 2027 beschlossen und ab 2028/2030 schrittweise verpflichtend angewendet werden.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 16. März 2026 - zuletzt bearbeitet am 16. März 2026


FA
AutorFranz Artner
Tags
Holz
OIB

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