Neue Norm macht Gründächer zum Baustandard
ÖNORM B 1131: Seit 15.4.26 gibt es neue Standards für Dach-, Solar- und Retentionsgründächer in Österreich.
Mit der ÖNORM B 1131 wird Bauwerksbegrünung in Österreich ab 15. April 2026 erstmals verbindlich im Bauwesen verankert. Die Norm „Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken“ legt Anforderungen an Planung, Ausführung und Pflege fest und verschiebt die Einordnung begrünter Dächer und Decken vom Zusatz zur integralen Bauaufgabe. Die Umstellung von der bisherigen L-Norm zur B-Norm gilt in der Branche als inhaltlicher Schritt mit Folgen für Ausschreibung, Ausführung und Bewertung über alle Projektphasen hinweg. Herausgeber ist Austrian Standards International. Die neue Fassung basiert auf einer Entwicklungslinie von ONR 121131 aus dem Jahr 2002 über die ÖNORM L 1131 von 2010 bis zur nun aktualisierten Version. Inhaltlich soll das Regelwerk aktuelle technische und marktseitige Entwicklungen systematisch abbilden. Genannt werden unter anderem Solargründächer, Retentionslösungen für Regenwassermanagement sowie biodiversitätsfördernde Systeme. Damit setzt die Norm Rahmenbedingungen für klimaangepasstes Bauen und für multifunktionale Dachflächen, die technische Nutzung und Begrünung kombinieren.
Zentrale Neuerungen
Zu den zentralen Neuerungen zählen präzisere Vorgaben für Planungssicherheit, insbesondere durch ein definiertes Brandverhalten für alle Dachbegrünungskategorien, das die Brandschutzplanung unterstützen und Unsicherheiten reduzieren soll. Retentionsgründächer werden in der Norm als standardisierte Bauweise mitgedacht, nachdem sie bislang häufig als Sonderkonstruktion behandelt wurden. Bei den technischen Anforderungen wurden Substrate und Dränschichten nach Angaben der Beteiligten vereinfacht und zugleich genauer gefasst. Prüfmethoden sind klar geregelt und auf die Praxis abgestimmt, sowohl für die Herstellung als auch für Kontrollen nach der Ausführung. Zudem verweist die Norm auf bestehende Zertifizierungen, um Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung zu erhöhen. Auch Ausführungsdetails werden konkreter beschrieben. Dazu zählen vegetationsfreie Streifen an Dachrändern sowie definierte Ausnahmen für kleinere Flächen. Der Mindeststandard für Dachbegrünung wird neu festgelegt. Ein extensives Gründach soll künftig mindestens 10 cm Aufbauhöhe und mindestens 8 cm Substrat aufweisen, reduzierte Varianten gelten nicht mehr als Standard.
Stärkerer Stellenwert für Biodiversität
Mit Inkrafttreten beginnt für die Branche die Umsetzungsphase, die laut Medieninformation durch Wissensvermittlung und Weiterbildungen begleitet werden soll, unter anderem mit Schulungen und Online-Seminaren im Juni sowie einer Weiterbildung Ende Juni bis Anfang Juli 2026.

