Triiiple-Eigentümer streiten weiter
Vergleich mit Soravia scheitert. Mehrere Verfahren zur Wärme- und Kälteversorgung laufen weiter.
Rund 200 Wohnungseigentümer der Wiener Triiiple-Wohntürme setzen ihren Rechtsstreit über die Wärme- und Kälteversorgung fort. Vergleichsgespräche mit dem Soravia-Konzern, die nach Gerichtsentscheidungen in der Berufungsinstanz geführt wurden, endeten am 4. Mai ohne Ergebnis.
Kern des Konflikts ist die Frage, ob die Energielieferung in der Anlage vertragskonform organisiert wurde und ob die Konditionen die Eigentümer unangemessen benachteiligen. Die Kläger argumentieren, in den Wohnungskaufverträgen sei Fernwärme Wien als Energielieferant genannt worden. Nach Vertragsabschluss sei ohne Zustimmung der Käufer auf eine Lösung mit der Soravia-Konzerngesellschaft Sem Energie- und Gebäudemanagement Gmbh umgestellt worden, verbunden mit vertraglichen Nachteilen. Zusätzlich kritisieren die Eigentümer verbrauchsunabhängige Grundpreise für Wärme und Kälte. Diese führten im Vergleich zu anderen Wohnhochhäusern zu deutlich höheren laufenden Kosten. Die Mehrkosten gegenüber der zugesicherten Fernwärme beziffern sie über die Vertragslaufzeit mit mehr als 10 Millionen Euro.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Mitversorgung des benachbarten Austro Tower über eine auf dem Grundstück der Wohntürme errichtete Wärmepumpenanlage. Die Wohnungseigentümer sehen darin keinen Vorteil für die Bewohner und verweisen darauf, dass sie einer Einräumung von Leitungsrechten nicht zugestimmt hätten. Eine nachträgliche Zustimmung durch die Hausverwaltung Immocontract, die ebenfalls dem Soravia-Konzern zugerechnet wird, halten sie aus ihrer Sicht für unwirksam.
Nach Angaben der Rechtsanwälte der klagenden Eigentümer habe es in den Vergleichsgesprächen zunächst Annäherungen gegeben, unter anderem bei einer Reduktion der Grundpreise sowie bei der rechtlichen Absicherung der Versorgung. Im Gegenzug sei die Eigentümerseite demnach bereit gewesen, einer Versorgung des Austro Tower aus der Anlage sowie einer Vertragsverlängerung zuzustimmen. Der Vergleich sei jedoch an neuen Forderungen der Gegenseite gescheitert, weshalb die Verhandlungen abgebrochen wurden.
Rückenwind erhält die Eigentümergruppe durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus Jänner 2026. In einer Verbandsklage der Arbeiterkammer wurden demnach alle 43 beanstandeten Klauseln in den Wärme- und Kältelieferverträgen wegen grober Benachteiligung und Verstößen gegen Verbraucherschutzrechte für unzulässig erklärt. Nach Darstellung der Eigentümerseite sei damit ein wesentlicher Teil der betroffenen Vertragsbestimmungen von Anfang an unwirksam, was die laufenden Individualverfahren stützen könnte.
Anhängig sind mehrere Verfahren. Dazu zählt eine Unterlassungsklage zur Versorgung des Austro Tower, über die der Oberste Gerichtshof laut Darstellung der Eigentümerseite in Kürze entscheiden soll. Außerdem laufen Verfahren nach dem Heizkostengesetz zur Prüfung der Vertragswirksamkeit und der bisherigen Abrechnungen sowie eine Feststellungsklage zur Unwirksamkeit der Wärme- und Kältelieferverträge.

