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Steiermarkt bringt Solarpflicht
Mehr Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen: Ab Oktober tritt die Novelle des steirischen Baugesetzes in Kraft.
Die zwei zentralen Punkte der Novelle, mit der auch die neue Gebäuderichtlinie der EU (EPBD-Richtlinie) umgesetzt wird, forcieren einerseits den Ausbau der Energiegewinnung aus Sonnenkraft und erleichtern andererseits den Steirerinnen und Steirern die Nutzung von E-Fahrzeugen. Zum einen sieht die Novelle vor, dass auf so gut wie jedem Gebäude, das neu errichtet wird (oder auf einer dazugehörigen baulichen Anlage des Grundstückes) eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Zum anderen müssen die zu Gebäuden gehörenden Parkplätze für die Ausstattung mit E-Ladestationen ausgerüstet werden. Das Ausmaß der vorgeschriebenen Maßnahmen hängt von der jeweiligen Größe des Bauprojektes ab.
Punkte im Detail:
- Wohngebäude: Ab 100 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 3 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 1 m² zu errichten.
- Nichtwohnbauten: Ab 250 m² Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 m² PV-Anlagen mit mind. 6 m² oder solarthermische Anlagen mit mind. 2 m² anzubringen.
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