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Startschuss für Kleinspeicher-Förderung

Mit dem Programm „Stromspeicheranlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds die Neuerrichtung bzw. die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. 35 Millionen Euro sind im Topf.

Den Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken – das ist das Ziel der Bundesregierung bis 2030. Stromspeicher helfen, erneuerbare Energien ins System zu integrieren und sorgen für eine sichere Stromversorgung. Zur Förderung eingereicht werden können Anlagen, die ab dem 1.1.2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden. Für die Förderaktion stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl sagt: „Effiziente Stromspeicher sind entscheidend für die Energiewende. Durch den Ausbau und die Erweiterung von Speicheranlagen können wir mehr erneuerbare Energie in der Region nutzen und in unser Energiesystem integrieren.“

Details zum Förderprogramm

Gefördert werden sowohl neu errichtete als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh (Mindestgröße von 4 kWh sowie mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung). Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Weiters muss die Anlage dem Stand der Technik entsprechen, von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden und mindestens zehn Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben. Pro Standort kann im Rahmen dieses Förderprogramms nur für eine Stromspeicheranlage angesucht, pro Stromspeicheranlage kann nur ein Förderantrag gestellt werden.

Das Programm "Stromspeicheranlagen" fördert Projekte, die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingereicht werden können.

Die Einreichung für die Förderaktion verläuft in zwei Schritten, einer Registrierung unter www.speicher.klimafonds.gv.at, die Antragstellung kann erst nach der Online-Registrierung sowie der Errichtung der Stromspeicheranlage erfolgen. Die Ausschreibung ist ab 10.4.2024 geöffnet. Für die Umsetzung und Antragstellung haben Förderwerber:innen 24 Monate Zeit.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 10. April 2024 - zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2026


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