NÖ setzt auf Gebäudetyp E
Mit dem Modell des Gebäudetyps E sollen die Baukosten in Niederösterreich sinken.
Eine Delegation des Landes Niederösterreich und der ARGE Eigenheim Niederösterreich hat sich vor Ort über bayerische Pilotprojekte zum sogenannten „Gebäudetyp E“ informiert. Die Fachexpedition unter Leitung von Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und in Kooperation mit dem VdW Bayern markiert den Startschuss für ein geplantes Pilotvorhaben in Niederösterreich. Ziel der Initiative ist es, durch die gezielte Reduktion nicht zwingender technischer Normen die Baukosten spürbar zu dämpfen und leistbaren Wohnraum sicherzustellen. Für heimische Bauträger und Fachplaner zeichnet sich damit ein möglicher Paradigmenwechsel im geförderten Wohnbau ab.
Normenflut verteuert den Wohnbau
Die Ausgangslage in Deutschland und Österreich weist erhebliche Parallelen auf: Ausufernde technische Vorgaben und strikte Planungsanforderungen verteuern Errichtungsprozesse drastisch. Zwar definieren die Landesbauordnungen verbindliche Standards, doch im Streitfall orientiert sich die zivilrechtliche Rechtsprechung regelmäßig an den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese Koppelung führt in der Praxis dazu, dass faktisch Maximalstandards erfüllt werden müssen, um Haftungsrisiken für Planer und Bauherren auszuschließen. In Deutschland soll eine bundesweite Gesetzesänderung diesen Automatismus aufbrechen, befindet sich jedoch derzeit noch im Abstimmungsprozess.
„Wir haben in München gesehen, dass die Problemlage in Deutschland und Österreich erstaunlich ähnlich ist“, unterstreicht Christian Rädler, Obmann der ARGE Eigenheim Niederösterreich. Wenn die Bauordnung bestimmte Anforderungen vorgebe, müsse es auch möglich sein, diese als ausreichenden Standard rechtssicher umzusetzen. „Andernfalls treiben zusätzliche technische Anforderungen die Kosten weiter nach oben, ohne dass damit automatisch ein entsprechender Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner entsteht“, pointiert Rädler die Problematik.
Kostensenkungen von bis zu 16 Prozent
Der Gebäudetyp E versteht sich nicht als starrer Typenentwurf, sondern schafft gezielte Planungsfreiräume für vereinfachte technische und bauliche Lösungen. Bei den besichtigten Projekten im Münchner Kreativquartier und im Stadtteil Laim wurden Übernormierungen konsequent vermieden, während fundamentale Sicherheitsstandards unangetastet blieben. Eine begleitende Untersuchung durch die Technische Universität Braunschweig evaluiert dabei die Praxistauglichkeit sowie die Nutzerakzeptanz der vereinfachten Bauweisen. Die bisherigen Resultate belegen ein beachtliches Einsparpotenzial bei den reinen Baukosten in Höhe von 11 bis 16 Prozent.
„Die Erfahrungen aus München zeigen uns, dass der Gebäudetyp E ein interessanter Ansatz sein kann“, betont Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Niederösterreich beabsichtige daher, gemeinsam mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt zu realisieren. „Wir wollen fundierte Erkenntnisse gewinnen, wo wir einfacher und damit kostengünstiger bauen können, ohne bei Sicherheit, Qualität und Wohnkomfort Abstriche zu machen. Genau diese Erkenntnisse wollen wir für den geförderten Wohnbau der Zukunft nutzen“, ergänzt die Landesrätin.
Rechtssicherheit als Hebel für Österreich
Für eine erfolgreiche Übertragung des Modells auf den österreichischen Markt bedarf es jedoch flankierender juristischer Klarstellungen. Bauträger stehen vor der Herausforderung, dass zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche trotz normgerechter Umsetzung der Bauordnung geltend gemacht werden können. „Wir brauchen in Österreich vor allem eine rechtssichere Lösung für die zivilrechtliche Seite“, fordert Rädler mit Nachdruck. Es könne nicht das Ziel sein, dass Wohnbauträger nach der Bauordnung korrekt planen, im Streitfall jedoch mit zusätzlichen Anforderungen aus technischen Normen konfrontiert werden.
Die ARGE Eigenheim Niederösterreich plädiert daher für ein dezidiertes Wohnbauforschungsprojekt des Landes, das die rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert und konkrete Reformvorschläge für Österreich ausarbeitet. „Einfacher bauen bedeutet nicht schlechter bauen. Es geht darum, wieder zwischen wirklich notwendigen Anforderungen und solchen Standards zu unterscheiden, die das Bauen vor allem komplizierter und teurer machen“, resümiert Rädler. Für die Bauwirtschaft signalisiert der Vorstoß eine notwendige Trendwende, deren Realisierung künftig maßgeblich von den gesetzlichen Anpassungen im Zivilrecht abhängen wird.
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