Neue Energieaudit-Pflicht
EEffG: Künftig entscheidet nicht die Firmengröße, sondern der reale Verbrauch über vorgeschriebene Managementsysteme.
In Österreich zeichnet sich ein grundlegender Systemwechsel bei den gesetzlichen Vorgaben zur betrieblichen Energieeffizienz ab. Mit der bevorstehenden Novelle des Bundesenergieeffizienzgesetzes richtet sich die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung eines Managementsystems künftig primär nach dem tatsächlichen Jahresenergieverbrauch und nicht mehr nach Mitarbeiterzahl oder Bilanzsumme. Durch diese Neuausrichtung fallen künftig auch Unternehmen unter die gesetzlichen Auflagen, die bisher nicht betroffen waren.
Die geplanten Schwellenwerte sehen vor, dass Betriebe mit einem Energieverbrauch zwischen 10 und 85 Terajoule (etwa 2,8 bis 23,6 Gigawattstunden) pro Jahr alle vier Jahre ein Energieaudit nach EN 16247 durchführen oder ein Managementsystem etablieren müssen. Für energieintensive Betriebe mit einem Jahresverbrauch von über 85 Terajoule beziehungsweise mehr als 23,6 Gigawattstunden wird ein Energiemanagementsystem, etwa nach der Norm ISO 50001, ausnahmslos verpflichtend. Für die betroffene Wirtschaft gewinnt die genaue Erfassung und Einordnung der eigenen Verbrauchsdaten damit zusätzliche Relevanz.
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