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Messdaten digital erfassen

Die EU-Richtlinie treibt Digitalisierung beim Energiemanagement voran.  Künftig werden Wärme- und Wasserverbrauch per Funk abglesen.

Seit 25. Oktober 2020 dürfen in Wohnhäusern nur noch fernauslesbare und funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Das sieht die Europäische Energieeffizienz Richtlinie (EED) vor, die den Energieverbrauch in der EU effizienter gestalten soll. Und ab 2027 müssen alte Verbrauchserfassungsgeräte, die noch nicht fernauslesbar sind, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Künftig sind Hausverwaltungen dazu verpflichtet, Eigentümer und Mieter mindestens halbjährlich über ihren Wärme- und Wasserverbrauch zu informieren. Das bedeutet, dass der Transformationsprozess von analoger auf digitale Messedatenerfassung bereits begonnen hat. „Die technische Einsatzdauer der Verbrauchserfassungsgeräte beträgt in Österreich zehn Jahre für Heizkostenverteiler und fünf Jahre für Wärmemengen-, Warm- und Kaltwasserzähler. Aufgrund ihrer zeitlichen Vorgaben wirkt sich die EED schon jetzt auf aktuelle Entscheidungsprozesse in der Wohnungswirtschaft aus“, erklärt Karl Moll, Geschäftsführer von Techem Messtechnik.

Sein Unternehmen hat bereits mit der Aufrüstung von Bestandsobjekten begonnen. Zum Einsatz kommt dabei Techem Smart System (TSS). Diese Funkerfassungsgeräte senden Verbrauchsdaten und Statusinformationen zur Funktionsfähigkeit regelmäßig an die Smart Reader, die anschließend mittels gesicherter Mobilfunkverbindung über eine Cloud an das Techem-Rechenzentrum übermittelt werden. Dort erfolgen die Entschlüsselung und anonymisierte Verarbeitung der Daten. Voraussetzung für das Techem Smart System ist die Ausstattung der Liegenschaften mit Funkerfassungsgeräten und dem batteriebetriebenen Smart Reader.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 15. Juni 2021 - zuletzt bearbeitet am 02. März 2026


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